Automobilverband unterstellt Verkehrsbehörde falsche Anwendung der Fehlertoleranzen bei Geschwindigkeitskontrollen

Die Straßenverkehrsdirektion (DGT, umgangssprachlich auch „tráfico“ genannt) könnte eine Vielzahl von Autofahrern zu Unrecht mit einem Bußgeld für zu schnelles Fahren belegen, weil sie die gesetzlich vorgegebenen Fehlertoleranzen falsch berücksichtigt. Dies behauptet zumindest der spanische Automobilverband AEA. Während die DGT angibt, grundsätzlich mit einer Fehlertoleranz von 10% der gemessenen Geschwindigkeit zu arbeiten, behauptet die AEA Beweise in Form von tatsächlichen Anzeigen zu haben, bei denen die 10% Fehlertoleranz nicht berücksichtigt worden sei.

Laut Gesetz muss die DGT auf Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis 100km/h bei fest installierten Radargeräten 5km/h von dem ermittelten Ergebnis abziehen, und bei mobilen Messgeräten 7km/h. Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von mehr als 100km/h müssen 5% bzw. 7% vom gemessenen Wert abgezogen werden.

Im Fall einer falschen Anwendung der Vorschriften zur Fehlertoleranz könnte ein Bußgeldbescheid erfolgreich gerichtlich angefochten werden, so die AEA.

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