Kanaren bitten Risikosportler für Rettungseinsätze zur Kasse

Vor rund eineinhalb Jahren hat die Kanarische Regierung ein Gesetz verabschiedet, dass es ihr ermöglicht, sich von verunglückten Risikosportlern die Kosten für Suche, Bergung und Rettung zurückzuholen.

Das Gesetz führt einige Aktivitäten explizit auf, darunter Tauchen und Schnorcheln, Langstreckenschwimmen, Surfen, Windsurfen, Kitesurfen, Bodyboard, Klettern, Mountainbiken, Motocross, Reiten, Fallschirmspringen, Paragliden und viele andere.

Auch die Missachtung von Gefahrenhinweisen, Gebots- und Verbotsschildern in Risikobereichen oder die Durchführung von verbotenen Aktivitäten in Naturschutzgebieten, bzw. das Fehlen von entsprechenden Genehmigungen kann eine Haftung für die Kosten von Rettungseinsätzen nach sich ziehen. Letzteres dürfte also auch für Badende einschlägig sein, die trotz roter oder schwarzer Flagge ins Wasser oder z.B. am Strand von La Pared baden gehen, obwohl Hinweisschilder auf die gefährlichen Strömungen hinweisen.

Die Kosten tragen muss die Person bzw. die Personen, denen Hilfe geleistet wird, und zwar unabhängig davon, ob sie die Hilfe selbst angefordert haben oder ob die Rettungsmaschinerie von Amts wegen in Bewegung gesetzt worden ist.
Richtig teuer wird es, wenn ein oder gleich mehrere Rettungshubschrauber zum Einsatz kommen. Pro Stunde kostet das 2.000€.

Für jede Einsatzkraft berechnet die Kanarische Regierung 36€ pro Stunde. Ein Boot schlägt mit 300€ zu Buche; genauso viel wie ein Fahrzeug der Einsatzleitung. Sonstige Fahrzeuge werden mit 40€ pro Stunde berechnet. Die Gesamtkosten, die ein Geretteter zu tragen hat, sind allerdings auf 6.000€ begrenzt.

Wer einen Aktivität ausübt, die ein gewisses Risiko birgt, tut gut daran, eine entsprechende Versicherung abzuschließen, die auch Rettungseinsätze abdeckt.

Zum ersten Mal wurde nun kürzlich ein Reiter für seine Rettung zur Kasse gebeten. Der 50-jährige Mann stürzte von seinem Pferd und dann rund 20 Meter in die Tiefe. Er musste mit schweren Rückenverletzungen per Hubschrauber geborgen und ins Krankenhaus geflogen werden, wo er sich gut erholte. Das Verwaltungsverfahren kam zu dem Ergebnis, dass der Reiter unvorsichtig und fahrlässig gehandelt hatte und brummte ihm eine satte Rechnung von 4.172€ auf.

Sieben weitere Verfahren sind zurzeit anhängig, und in zwei Verfahren wird die Forderung bereits betrieben.
Obwohl das erste Verfahren gegen einen Reiter abgeschlossen wurde, ist die häufigste Ursache für kostenpflichtige Rettungseinsätze das Gleitschirmfliegen, das insbesondere auf Teneriffa sehr populär ist.

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