Zollfreigrenze soll auf 150 Euro angehoben werden

Nach zahlreichen gescheiterten Versuchen in der Vergangenheit arbeitet die Regierung der Kanaren erneut an einer Lockerung der Zollverfahren für eine Vereinfachung des Onlinehandels. Bisher waren Warensendungen bis zu einem Wert von 22€ von der Verpflichtung einer Zoll-Einfuhrerklärung ausgenommen. Dieser Betrag soll nach dem Willen der kanarischen Regierung auf 150€ angehoben werden.

Grund dafür ist vor allem die zunehmende Bedeutung des Internethandels auf den Kanarischen Inseln, der durch die komplizierte Zollsituation weit von einem digitalen Binnenmarkt entfernt bleibt, da sich die vorhergehenden Maßnahmen 2014 wie die eingeführte Selbstabwicklung der Zollformalitäten als ungenügend herausgestellt haben.

Vor diesem Hintergrund trafen sich für die Regierung der Kanaren Präsident Fernando Clavijo und weitere Repräsentanten am 25.01.2016 mit zahlreichen Vertretern betroffener Gruppen wie Steuer- und Zollbehörden, Verbrauchern und Unternehmern, die mit der bisherigen Situation zu kämpfen haben. Die Anhebung des Freibetrags soll dabei 70 Prozent der Probleme des Internethandels lösen, darüber hinaus ist auch eine Vereinfachung der Selbstverzollung geplant.

Die Zollabwicklung wird derzeit üblicherweise von den Transport- und Logistikunternehmen erledigt. Zuzüglich zur kanarischen Mehrwertsteuer IGIC, die beim Import zu zahlen ist, erheben die Dienstleister für das Ausfüllen der Zolldokumente Gebühren, die je nach Versender zwischen ca. 14 und 25€ betragen. Damit sind insbesondere geringwertige Einkäufe im Internet im Bereich zwischen 22€ und 160€ völlig unattraktiv für die Verbraucher.

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