Das Gesundheitsministerium der kanarischen Regierung informiert alle Bürger der Inselgruppe über die neu in Kraft getretene Änderung im Impfkalender für Kinder, der zufolge nun für alle Neugeborenen seit Januar 2015 eine obligatorische Windpocken-Impfung vorgesehen ist.
Die Impfung erfolgt in zwei Dosen mit der ersten im Alter von 15 Monaten und einer weiteren im dritten Lebensjahr. Außerdem sollen ungeimpfte Kinder ab dem zwölften Lebensjahr nachgeimpft werden, sofern sie bis dahin noch nicht an Windpocken erkrankt waren.
Mit dieser Initiative gehören die Kanaren zu einer der ersten Autonomen Gemeinschaften des Landes, die eine obligatorische Windpocken-Impfung für Neugeborene einführen.
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