Zoll-Abkommen für Internet-Handel auf den Kanaren aus Madrid blockiert

Vier Monate nachdem die Lockerung des Zollverfahrens für den Online-Handel auf den Kanaren bekannt gegeben wurde, wartet die Maßnahme heute noch immer darauf, umgesetzt zu werden und scheint auch in naher Zukunft nicht voran gehen zu wollen.

Die Kanarische Regierung kam Anfang des Jahres in zahlreichen Treffen mit den Verantwortlichen der staatlichen Steuerbehörde zusammen, um die aktuell geltende Zollfreigrenze von 22 Euro auf 150 Euro im Bereich des Internet-Handels anzuheben und Käufern zukünftig die Kosten für das sogenannte Einheitspapier zu ersparen.

Dieses umständliche Zollverfahren wird in den meisten Fällen von dritten Parteien, wie dem beauftragten Transportunternehmen, das das Paket schließlich nach Hause liefert, erledigt und verursacht dadurch zusätzliche Kosten in Höhe von bis zu 50 Euro, die den Gesamtpreis des gekauften Artikels deutlich erhöhen.

Nach zahlreichen Versammlungen Mitte Februar verkündete die Finanzbeauftragte Rosa Dávila schließlich eine unmittelbare Umsetzung der Maßnahme, die einen Großteil der Probleme für die Bevölkerung der Inselgruppe lösen würde, da die Rechnung eines Online-Kaufs auf den Kanaren in 70 Prozent der Fälle bei unter 150 Euro liegt. Vier Monate später wurde das Versprechen immer noch nicht eingelöst und der Onlinemarkt auf den Kanaren sieht sich durch die aktuelle Situation weiterhin beeinträchtigt. Obwohl man der Angelegenheit in Madrid Priorität zuschreiben wollte, hat sich bis jetzt noch nichts getan und das Thema bleibt erstmal für unbestimmte Zeit auf Eis gelegt.

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