Kürzung des Residentenrabattes für Flug- und Schiffsreisen ab dem 01.01.2017 erwartet

Zum zweiten Mal in diesem Jahr griff das spanische Verkehrsministerium das Thema des Höchstsatzes bei der Residentenermäßigung auf. Ab 2017 ist nämlich vorgesehen, dass der Rabatt von aktuell 50 Prozent auf Flüge und Schiffsfahrten für kanarische Residenten reduziert wird. Diese Kürzung betrifft dabei nicht individuelle Käufe, sondern in erster Linie Reisende innerhalb zuvor ausgehandelter Tarifgruppen wie in Unternehmen, Sportvereinen oder Reisegruppen.

Ab dem neuen Jahr soll ein Maximalpreis als Referenz für die Subvention festgelegt werden. Alle Tickets mit einem Preis bis zu diesem Wert würden weiterhin wie gewohnt mit 50 Prozent rabattiert werden.

Tickets über dem Maximalpreis würden hingegen nur noch zu 20 Prozent oder sogar noch weniger vergünstigt werden. Der Referenzpreis soll im April jedes Jahres anhand der entsprechenden Strecke und den durchschnittlichen Vorjahrespreisen aus bisher geschlossenen Verträgen mit Reisebüros und Unternehmen bestimmt werden. Flüge zwischen einzelnen kanarischen Inseln sind von der Änderung nicht betroffen, da durch die öffentliche Dienstleistungspflicht hier keine Maximalpreise festgelegt werden können.

Kritik am Vorhaben kommt seit Tagen von der Vereinigung der Reiseveranstalter der Balearen (Aviba), die bereits eng mit der dortigen Inselregierung zusammenarbeitet, um die geplante Kürzung zu kippen. Auch die Regierung der Kanaren lehnt die Änderung ab und versucht gemeinsam mit den Balearen, ein Treffen mit dem neuen Verkehrsminister zu organisieren, um den Wegfall der Ermäßigung abzuwenden.

Die Änderung wurde bereits 2014 beschlossen, wird aber nach Verzögerungen erst Anfang des Jahres 2017 in Kraft treten. Das Ministerium rechtfertigte sie mit der Reduzierung von Betrugsfällen bei Flugtickets, die bei Air Europa festgestellt wurden, was ein Grund für die auferlegte Rückzahlung von 23 Millionen Euro für die Dachgesellschaft Globalia war. Der Verband der spanischen Reiseveranstalter (Ceav) fordert hingegen, die zivile Flugaufsicht, die bei den Betrugsfällen weggesehen habe, stärker in Verantwortung zu nehmen, anstatt den Rabatt pauschal zu reduzieren.

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