Kein Thema beherrscht die spanischen Medien derzeit so, wie die Krise in Katalonien und die bevorstehende Anwendung des berüchtigten Paragraphen 155 der Spanischen Verfassung. Der „155“ gibt der Spanischen Zentralregierung die Möglichkeit, die Aktivitäten der Autonomen Regionen zu kontrollieren.
Wenn eine Autonome Region ihre Verpflichtungen, die ihr die Verfassung oder andere Gesetze auferlegen, nicht erfüllt oder in grober Weise gegen die Interessen Spaniens handelt, kann die Regierung die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Autonome Region zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen zu zwingen.
Welche Maßnahmen genau von der Regierung in Katalonien zum Einsatz kommen werden, ist zurzeit noch völlig unklar. Denkbar sind die Absetzung des Präsidenten Puigdemont, eine Aufhebung seiner Immunität und eine Übernahme der Oberbefehlsgewalt über die Sicherheitskräfte, im Fall Kataloniens über die Mossos d´Escuadra, der Autonomen Polizeieinheit.
Bisher musste noch keine Spanische Regierung seit Bestehen der Verfassung von 1978 den Paragraph 155 tatsächlich „durchziehen“. Aber ausgerechnet für die Kanarischen Inseln musste die Regierung des sozialistischen Präsidenten Felipe González im Jahr 1989 die Anwendung des „155“ zumindest einleiten.
Die Kanarische Autonomieregierung mit ihrem Präsidenten Lorenzo Olarte weigerte sich damals standhaft, die Einfuhrzölle für Importe auf die Kanaren zu reduzieren, so wie es die der Vertrag zum EU-Beitritt Spaniens vorschrieb. Er sah darin „wirtschaftliche Nachteile für die Bevölkerung der Inseln“.
Die Zentralregierung stellte der Kanarischen Regierung ein Ultimatum zur Senkung der Zölle und leitete das Verfahren zur Anwendung des „155“ somit formal ein. Das Problem konnte damals jedoch auf dem Verhandlungsweg gelöst werden, die Kanarische Regierung lenkte ein und die Durchsetzung des „155“ konnte abgewendet werden.
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