Weltwirtschaftsforum: Spaniens Arbeitsmarkt ist ineffizient

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Spanien liegt bei der Wettbewerbsfähigkeit im Tourismussektor weltweit auf Platz 1 und ist in der westlichen Welt die Volkswirtschaft mit den besten Aussichten für 2017-2018. Nach den jüngsten vom Weltwirtschaftsforum veröffentlichen Zahlen liegt Spanien was die Effizienz des Arbeitsmarktes angeht, im weltweiten Vergleich mit 137 Ländern auf Platz 70.

Innerhalb Europas ist Spanien damit nur besser als Ungarn, Polen, Rumänien, Griechenland und Italien. Letztere belegen im weltweiten Vergleich die Plätze 110 und 116.

Um die Effizienz des Arbeitsmarkts zu ermitteln, werden verschiedene Variablen bewertet, wie z.B. die Lohnflexibilität, die Kooperation von Arbeitgebern und Beschäftigten, die Regelungen bezüglich Vertragsabschluss und Kündigung, die Kosten von Kündigungen und das Verhältnis von Lohn und Produktivität.

Besonders schlechte Punktzahlen erreicht der spanische Arbeitsmarkt bei dem Kriterium „Regelungen bzgl. Vertragsabschluss und Kündigungen“. Hier liegt Spanien nur auf Platz 115 von 137 Ländern.
Auf den Spitzenplätzen in Bezug auf die Arbeitsmarkteffizienz liegen die Schweiz, Singapur, USA, Hong Kong und Neuseeland. Deutschland liegt auf Rang 14.

Auf den letzten Plätzen finden sich Venezuela (137), Vietnam, Tunesien, Ägypten, Algerien, Argentinien, Sri Lanka und der Iran (130).

Die Studie zeigt, dass die Arbeitsmarktreformen, die nach der Wirtschaftskrise von der spanischen Regierung umgesetzt wurden, und für die sie heftig kritisiert wurde, noch lange nicht ausreichend waren. Zwar geht die Arbeitslosigkeit in Spanien infolge er Konjunkturerholung deutlich zurück, aber die Beschäftigungseffekte könnten mit einem effizienteren Arbeitsmarkt sicher noch deutlich höher sein.

In Spanien muss sich jeder Arbeitgeber dreimal überlegen, ob er einen neuen Mitarbeiter fest einstellt, denn die Entschädigungszahlungen im Falle einer Kündigung sind selbst bei Vorliegen von nachvollziehbaren Gründen vor allem für kleinere Unternehmen ruinös. Daran hat auch eine Reduzierung der Höhe der Entschädigungszahlungen durch die Reformen nichts wesentlich geändert.

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