Auf einer Tagung zum Thema „Gewerbliche Schutzrechte“ in der Handelskammer auf Fuerteventura bezeichnete der Patentprüfer des Spanischen Patent- und Markenamtes, Pablo López de Unceta, den Marken- und Designschutz auf den Kanaren als “bemerkenswert”. Immerhin würden die beiden kanarischen Provinzen in der landesweiten Statistik den fünften und sechsten Platz belegen. Trotz dieser positiven Daten ist doch festzustellen, dass Spanien bei einer europaweiten Betrachtung nur auf Platz achtzehn landet.
Das Cevipyme, ein Zentrum, das Klein- und Mittelbetriebe bei Anliegen rund um den gewerblichen Rechtsschutz unterstützt, versuche daher über geltende Bestimmungen in diesem Bereich aufzuklären. Ziel ist es, Produkt- und Prozessinnovationen sowie Marken zu schützen und somit das Branding der kanarischen Unternehmen und Produkte zu bewahren.
Weiterhin erklärte Unceta, dass man mit der Anmeldung von Designs, Marken und Patenten den Schutz seines gewerblichen Eigentums sicherstellen könne und somit eine exklusive Monopolposition in dessen Ausübung, Betrieb und Nutzung erreiche. Leider gäbe es noch heute viele Fälle, in denen Start-Ups nach der Erreichung eines gewissen Bekanntheitsgrades feststellen müssen, dass plötzlich ein anderes Unternehmen mit der gleichen – jedoch eingetragenen – Marke auftaucht, sodass diese gezwungen sind, ihre Firmenaufmachung zu ändern und mit einem neuen Branding weiter zu arbeiten. Die Eintragung und der Schutz von Designs, Marken und Patenten stelle laut Unceta daher einen klaren Wettbewerbsvorteil dar, da es der Entwicklung des eigenen Unternehmens hilft.
In ganz Spanien werden jährlich um die 2.800 Patente, 2.600 Gebrauchsmuster, 2.000 Designs auf nationaler Ebene sowie etwa 60.000 Marken und Handelsnamen beantragt. Erst im April 2017 wurde das Patentrecht reformiert. Ziel ist es nun, den Fortschritt bei der technologischen Weiterentwicklung mithilfe des gewerblichen Eigentums voranzutreiben, indem verstärkt auf Markenschutz geachtet wird.
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