Wachmann täuscht Überfall vor, um näher an seinem Wohnort zu arbeiten

Die Guardia Civil ermittelte bis vor Kurzem gegen einen Sicherheitsbeauftragten aus Puerto del Rosario, der am 24.11.2017 einen vorgetäuschten Raubüberfall zur Anzeige gebracht hatte.

Laut der Aussage des vermeintlichen Opfers soll sich dieser während dessen Arbeit als Wachmann in einer Wohnsiedlung in Morro Jable ereignet haben. Ein oder mehrere Unbekannte hätten ihm dabei gewaltsam den elektronischen Schlüssel zur Zugangstür des Wohnkomplexes entwendet.

Die Eigentümer vor Ort hatten den Wachdienst engagiert, nachdem es im Vorfeld des Öfteren zu Streitigkeiten zwischen den rechtmäßigen Bewohnern und mehreren Eindringlingen kam, die gerne zahlreiche leerstehende Wohnungen belagert hatten. Der Zugang zum Gelände, der fortan nur noch über ein elektrisch verschlossenes Haupttor möglich war, sollte bewacht werden, um das Betreten durch Unbefugte zu verhindern. Wie der eingesetzte Wächter der Polizei erklärte, soll ein Mann ihn am besagten Dienstabend mit einem Messer am Hals bedroht haben, um anschließend den Schlüssel zum Eingangsportal zu stehlen. Da der beschriebene Täter ihn von hinten angefallen hatte, könne er jedoch keinerlei Aussagen zu dessen Erscheinungsbild machen.

Im Laufe der eingeleiteten Ermittlungen durch die Guardia Civil kam es sogar zur Festnahme eines Verdächtigen, der nach genauerer Überprüfung jedoch umgehend wieder entlassen wurde. Wie sich herausstellte, hatte der Wachmann ihm selbst den Schlüssel übergeben, um somit einen Überfall vortäuschen zu können. Hintergrund der simulierten Straftat war die Hoffnung, nach dem Vorfall vom Arbeitgeber an einen Posten in unmittelbarer Wohnnähe versetzt zu werden. Der tägliche Arbeitsweg vom Norden in den Süden der Insel sei nach Aussage des Wachmanns einfach zu weit gewesen. Am 22.01.2018, nachdem genügend Anhaltspunkte für eine Falschaussage gesammelt werden konnten, kam es schließlich zur Festnahme des Mannes.

Die Vortäuschung von Straftaten kann je nach Schwere des Falles mit satten Geldstrafen oder gar einem Freiheitsentzug zwischen sechs Monaten und zwei Jahren geahndet werden.

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