Mann will mit Koffern voller Dopingmittel auf Gran Canaria einreisen

Die Einheit gegen Organisiertes Verbrechen und Drogenhandel der Guardia Civil hat am Flughafen von Gran Canaria einen 47-Jährigen verhaftet. Der bereits mehrfach vorbestrafte Mann hatte versucht, zwei Koffer voll illegaler Substanzen einzuführen.

Am 29.07.2018 erfuhr die Polizei von der Ankunft eines sog. „Rush-Gepäckstück“ mit verdächtigem Inhalt. Dabei handelt es sich um Koffer, die aus diversen Gründen nachgeschickt werden müssen und somit ohne den eigentlichen Besitzer mit einer Maschine mitreisen. Das Gepäck aus der Schweiz enthielt eine Reihe verbotener Medikamente und Substanzen, darunter Steroide, Anabolika und Hormonpräparate. Der Großteil wird für Dopingzwecke im Sport genutzt. Besagter Koffer sollte wenige Tage später abgeholt werden.

Der Besitzer, der am 02.08.2018 mit einem Flug aus Deutschland auf die Insel kam, muss bereits geahnt haben, dass die Beamten sein Gepäck kontrolliert hatten. Um einer Festnahme zu entgehen, versuchte er daher sofort das Gelände zu verlassen. Die Polizei erwischte ihn dennoch zusammen mit einem zweiten Koffer, der mit ähnlichen Produkten aus Deutschland gefüllt war.

Weitere illegale Substanzen bei Hausdurchsuchung entdeckt

Nach dem Vorfall am Flughafen entschied sich die Polizei, die Wohnung des Mannes in der Gemeinde Santa Lucía de Tirajana zu durchsuchen. Tatsächlich kamen dort weitere illegale Mittel ans Licht.
Mit dem Einsatz konnte die Einfuhr illegaler Substanzen auf den kanarischen Markt verhindert werden.

Derartige Stoffe sind in der Sportwelt mittlerweile Gang und Gebe. Ihre Einnahme kann jedoch erhebliche gesundheitliche Probleme verursachen. Schwere Leberschäden, Krebs sowie Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems und des Gehirns sind nur einige der Risiken. Zudem verändern die Aufputschmittel oft grundlegende Körperfunktionen. So wirken sich Anabolika auf die Blutgerinnung oder die Funktion der Schilddrüse aus.

Wer sich mit derartigen Substanzen erwischen lässt, dem drohen gemäß Artikel 361 des spanischen Strafgesetzbuches satte Geldstrafen sowie bis zu drei Jahre Haft.

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