Spanische Regierung macht alle Universitätspraktika sozialversicherungspflichtig

Praktikum

Alle studentischen Praktika unterliegen in Spanien ab sofort der Sozialversicherungspflicht. Dabei ist es unerheblich, ob das Praktikum unentgeltlich geleistet wird und ob es in der Studienordnung als Pflichtpraktikum vorgeschrieben ist. Jedes Praktikum ist davon betroffen.

Dies hat die Minderheitsregierung des Sozialisten Pedro Sanchez in einem kaum beachteten Passus im Königlichen Dekret vom 29.12.2018 untergebracht. In Gesetz geht es um „dringende Maßnahmen in den Bereichen Arbeit, Beschäftigung und Soziales“.

Die Rektoren der Universitäten zeigen sich empört über diese Maßnahme. Sie hätten erst davon erfahren, als das Dekret bereits Realität war und ohne dass es vorher einen Dialog gegeben hätte. Gleichzeitig warten die Universitäten vor den Konsequenzen. Zum einen seinen die Kosten für die Universitäten nicht tragbar. Zum anderen würde die Zahl der externen Praktikumsstellen, die den Studenten zur Verfügung stehen, zurückgehen. Außerdem sei der bürokratische Aufwand immens.

Die Rektoren fordern von der Regierung eine Unterscheidung zwischen bezahlten und unbezahlten, sowie freiwilligen und Pflichtpraktika. Sie wollen sich mit der Regierung an den Verhandlungstisch setzen, um eine einvernehmlichen Lösung zu finden.

Das Gesetz sieht vor, dass die Kosten für die Sozialversicherung bei unbezahlten Praktika vom Unternehmen oder der öffentlichen Einrichtung, bei der es geleistet wird, gezahlt werden müssen.

Bisher mussten nicht vergütete Praktikanten nicht bei der Sozialversicherung angemeldet werden. Vergütete Praktika mussten zwar angemeldet werden, waren aber zu 100% befreit, falls es sich um ein im Studiengang vorgeschriebenen Praktikum (Pflichtpraktikum) handelte.

Mutmaßlicher Sozialversicherungsbetrug in großem Stil an der Universität Madrid

Im Oktober 2017 war bei einer Inspektion an der Autonomen Universität von Madrid ein mutmaßlicher Sozialversicherungsbetrug aufgefallen. Knapp 400 „Praktikanten wurden direkt in das Organigram der jeweiligen Abteilung der Universität eingegliedert. Dort erfüllten sie Alltagsarbeiten, die normalen Universitätsstellen entsprachen. Die Aufgaben hätten keinerlei Bezug zu den Studienfächer der Praktikanten gehabt und ihnen für ihre Ausbildung keinerlei Nutzen gebracht.“

Der Fall beschäftigt nun die Gerichte. Die Sozialversicherung fordert von der Universität über 300.000€ an Beiträgen nach.

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