Schließungsanordnung der SBH-Hotels in Costa Calma: Ex-Bürgermeister erneut vor Gericht

Polizei vor SBH Taro Beach w

Rafael Perdomo, Ex-Bürgermeister von Pájara, der südlichsten Gemeinde Fuerteventuras, ist am 13.02.2020 zur Vernehmung vor Gericht in Puerto del Rosario erschienen. Er muss sich wegen des möglichen Amtsmissbrauchs im Zusammenhang mit der von ihm per Dekret angeordneten Schließung der SBH Hotels Monica Beach, Costa Calma Beach Resort und Taro Beach im Herbst 2018 verantworten.

Das Provinzgericht von Las Palmas hatte bereits im Oktober 2019 angeordnet, dass das Strafverfahren wegen mutmaßlichen Amtsmissbrauchs gegen den Ex-Bürgermeister wieder aufgenommen werden muss. Das erstinstanzliche Gericht auf Fuerteventura hatte das Verfahren zuvor eingestellt.

Rafael Perdomo
Rafael Perdomo

Strafbarer Amtsmissbrauch keinesfalls auszuschließen

Für das Provinzgericht „erschien es offensichtlich, dass das Vorliegen eines strafbaren Amtsmissbrauchs keinesfalls auszuschließen“ sei, weshalb es die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts auf Fuerteventura korrigiert habe, „um festzustellen, ob lediglich eine Illegalität vorliegt, die nicht den Rahmen der Kontrolle durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit verlassen muss, oder ob eine missbräuchliche Ausübung der Amtsmacht vorliegt.

Das Provinzgericht hatte erkannt, dass für die Ahndung von „sehr schweren“ Verstößen gegen die „ley de actividades clasificadas y espectáculos públicos“, die den SBH-Hotels vom Bürgermeister vorgeworfen wurden, ein Beschluss des Regierungsrats bzw. des Plenums der Gemeinde erforderlich ist. Der Bürgermeister dürfe jedoch nur „leichte“ und „schwere“ Verstöße allein sanktionieren.

Der Bürgermeister hatte jedoch per Dekret die Schließung einiger SBH-Hotels in Costa Calma angeordnet wegen anscheinender Nichterfüllung von Verfahrensvorschriften wie der Anzeige der Betriebsaufnahme und der Eidesstattlichen Versicherung.

Die Gericht erinnerte daran, dass der Bürgernmeister nicht nur ein Bußgeld von 15.001 Euro angeordnet hatte, sondern auch die Schließung einer touristischen Unterkunft im vollen Betrieb mit verkauften Zimmern und mit allen Wirkungen und Konsequenzen, die sich daraus ergaben.

Auch die Begründungen, die der Ex-Bürgermeister in seinem Dekret dafür angegeben hatte, dieses ohne den Beschluss des Gemeinderats-Plenums zu erlassen, wies das Provinzgericht zurück. Schließlich sei die Vorschrift, dass über „sehr schwere“ Verstöße von einem Gremium zu entscheiden ist und nicht nur von einer einzelnen Person, der Notwendigkeit einer weitergehenden Kontrolle der zu treffenden Entscheidung geschuldet.

Bei seiner Entscheidung zur Wiederaufnahme des Strafverfahrens zog das Provinzgericht auch eine Entscheidung des Obersten Kanarischen Gerichtshofs (TSJC) heran. Das TSJC hatte erkannt, dass die Gemeinde, wenn sie an der Gültigkeit der vom Cabildo de Fuerteventura erteilten Betriebsgenehmigung Zweifel gehabt habe, diese von einem Gericht hätte prüfen lassen müssen. Ohne einen solchen Beschluss, der die Nichtigkeit der Eröffnungsgenehmigung feststellt, hätte die Gemeinde keine Vollstreckung eines Bußgeldbescheids und einer Schließungsandordnung auferlegen dürfen.

Bürgermeister war für Anordnung der Schließung „absolut nicht zuständig“

Das Provinzgericht kam letztlich zu dem Schluss, dass eine anscheinende absolute Nichtzuständigkeit des damaligen Bürgermeisters vorlag, um eine Schließungsmaßnahme anzuordnen. Die angegebene Begründung sei „nur scheinbar gewesen“ und war „anscheinend gesetzeswidrig, um das für den Beschluss vorgeschriebenen Organ, die Gemeinderegierung, zu umgehen, um eine augenscheinlich unangemessene und scheinbar auch unbegründete Sanktion zu erlassen.

Nun muss das erstinstanzliche Gericht auf Fuerteventura erneut entscheiden, ob Rafael Perdomo wegen strafbaren Amtsmissbrauchs zu verurteilen ist. Es ist also davon auszugehen, dass die Gerichte noch viele Jahre mit der Aufarbeitung der angedrohten Schließung der SBH-Hotels in Costa Calma beschäftigt sein werden.

Die angedrohte Schließung der Hotels hatte für die SBH-Kette wirtschaftliche Verluste zur Folge, die kaum zu beziffern sein dürften. Viele Kunden waren verunsichert und trauten sich nicht, ihren Urlaub in den Hotels der SBH-Kette zu buchen.

Am 03.09.2019 hatte die Gemeinde Pájara bekannt gegeben, dass die Anordnung der Schließung der SBH-Hotels zurückgezogen wurde.

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4 Kommentare

  1. Costa Calma beach resorts und andere SBH Hotels sind geschlossen und verrotten langsam vor sich hin. Riesige und größtenteils schon immer hässliche Hotelklötze sind dem Verfall und damit auch den Arealen drum herum Preis gegeben.

    • Hallo Stephan, bitte unsere Artikel immer bis zum Schluss lesen, dann lösen sich die meisten Fragen von allein 😉 Das Thema Schließung ist für alle SBH-Hotels vom Tisch. Das Fuerteventura Playa war nie davon betroffen.

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