Innenministerium erstellt Bußgeld-Richtlinien für Verstöße gegen die Ausgangssperre

Poliei-La-Oliva

Das Innenministerium hat Bewertungskriterien bezüglich der Bemessung von Bußgeldern bei Verstößen gegen die Ausgangssperre erarbeitet und diese den Delegationen der spanischen Regierung in den einzelnen Autonomen Regionen zugestellt.

Mit diesem Werkzeug soll es für die Behörden, die die Anzeigen bearbeiten und die Bußgeldbescheide erlassen müssen, einfacher werden, für die verschiedenen Arten von Verstößen gegen die Ausgangssperre einheitliche Kriterien anzuwenden.

Nach Auffassung des Innenministeriums handelt es sich bei einer Missachtung der Ausgangssperre um einen schweren Verstoß gegen das „Gesetz der städtischen Sicherheit“ (Ley de Seguridad Ciudadana) und kann mit einem Bußgeld zwischen 601 und 30.000 Euro bestraft werden.

In seinen Bußgeldempfehlungen reizt das Ministerium den Spielraum jedoch nicht voll aus. Das höchste empfohlene Bußgeld beträgt 10.400 Euro und soll unter anderem für die „Organisation oder Teilnahme an gesellschaftlichen Aktivitäten wie Feiern, Partys etc.“ zur Anwendung kommen, wenn der anzeigende Beamte der Ansicht ist, dass „unter Berücksichtigung der Umstände wie die Anzahl der teilnehmenden Personen oder die Enge zwischen ihnen ein erhöhtes Gesundheitsrisiko bestand“.

Die geringstmögliche Strafe von 601 Euro wird für die einfachen und häufigsten Fälle angewendet, nämlich für „nicht autorisierte Fortbewegung“ wie z.B. Spaziergänge ohne rechtfertigenden Grund.

Wenn jemand zum wiederholten Mal bei einer „nicht autorisierten Fortbewegung“ erwischt wird, verdoppelt sich das Bußgeld auf 1.200€.

Eine nicht autorisierte Fortbewegung in Begleitung wird mit 1.500€ geahndet. Ein Bußgeld in dieser Höhe soll auch verhängt werden, wenn sich jemand zu seiner Zweitwohnung begibt.

Bei der Festlegung des Bußgeldes wird auch das Verhalten des Angezeigten berücksichtigt. Wenn er sich den Beamten gegenüber abschätzig verhält, steigt das Bußgeld auf 2.000€. Versucht er, die Beamten einzuschüchtern, ohne dass diese Einschüchterung als Straftat zu bewerten ist, muss er 3.000€ Bußgeld zahlen.

Leistet ein Angezeigter körperlichen Widerstand oder bedroht er einen Beamten, wird ein Bußgeld von 10.400€ verhängt, solange die Schwelle zur Straftat nicht überschritten wird.

Der Versuch, seine Identität zu verbergen, wird mit 700€ geahndet. Eine vorsätzliche Handlung mit dem Ziel, die Identifizierung zu verhindern oder zu erschweren, kann dagegen mit 1.500€ geahndet werden.

Viele Anzeigen haben möglicherweise Formmängel und können angefochten werden

Die staatlichen Sicherheitskräfte haben bereits rund eine halbe Million Anzeigen wegen Verstößen gegen den Artikel 36.6 des „Gesetzes zur städtischen Sicherheit“ geschrieben.

Allerdings könnte es gut sein, dass der größte Teil davon zurückgenommen werden muss.

Ein Gutachten der Generalstaatsanwältin Cosuelo Castro hatte aufgezeigt, dass das „Ungehorsam“, das den Angezeigten wegen eines Verstoßes gegen das Dekret des Alarmzustands zur Last gelegt wurde, nur in den Fällen vorliegt, in denn die konkreten Anweisungen eines Beamten missachtet wurden, und nicht in den Fällen, in denen die Betroffenen „einfach erwischt“ wurden, ohne sich zu widersetzen. Nach Auffassung der Generalstaatsanwältin müsste nach dem „Allgemeinen Gesetz über die öffentliche Gesundheit“ (Ley General de Salud Pública) geahndet werden, und nicht nach dem „Gesetz über städtische Sicherheit“.

Das Innenministerium teilt diese Auffassung jedoch nicht und bestätigte, dass ein Vorgehen nach dem „Gesetz über städtische Sicherheit“ korrekt sei.

Ähnlich wie bei Verkehrsverstößen ist vorgesehen, den Angezeigten 50% des Bußgeldes zu erlassen, wenn sie den Bußgeldbescheid akzeptieren und innerhalb von 15 Tagen bezahlen.

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10 Kommentare

  1. @ den BOCK

    Sagt die eine Ziege zu der anderen…“Gehste heut Abend mit ins Kino???“….
    sagt die andere….“NÄÄÄHHHÄÄÄHHH“…Ich hab keinen Bock.
    Schade das wir jetzt auch keinen Bock mehr haben.Mir kommen die Tränen…määähhää

  2. Fischers Fritz meint…
    Der Adolfo wird wohl am Rad drehen wenn er den Artikel sieht.
    Der wird abdrehen.Kanns kaum abwarten seinen Mist zu lesen.
    Ich amuesier mich unendlich ueber seine Kommentare!

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