Neue Corona-Test-Regeln für Fuerteventura-Reisen ab 10.12.2020: Antigentest wieder ausreichend

Antigen-Tests-Kanaren

Der Konflikt um die Anerkennung von Antigen-Schnelltests für die Einreise auf die Kanarischen Inseln geht in eine neue Runde.

Noch am 07.12.2020 hatte die spanische Außenministerin den Standpunkt der spanischen Zentralregierung wiederholt, dass der PCR-Test das einzige derzeit von der EU für die Regulierung der Einreise zugelassene Testverfahren sei.

Am 09.12.2020 hat die kanarische Regierung daraufhin in einem Alleingang ein Dekret beschlossen, das die Einreise aus dem Ausland auf die Kanaren auch wieder mit einem Antigen-Schnelltest oder unter bestimmten Fällen sogar ohne Test erlaubt.

Für Reisende, die aus Deutschland oder den anderen europäischen Ländern nach Fuerteventura bzw. auf die anderen Kanarischen Inseln reisen wollen, ändert sich ab 10.12.2020 also wieder einiges.

Eine Reaktion der spanischen Regierung auf den kanarischen Alleingang steht zurzeit noch aus. Ob in der Angelegenheit bereits das letzte Wort gesprochen ist, bleibt abzuwarten. Auch die EU könnte ein Wörtchen mitzureden haben.

Eine wichtige Chance hat die Kanarische Regierung in jedem Fall vertan: Reisende aus spanischen Hochrisikogebieten dürfen weiterhin ohne Test einreisen.

Der kanarische Erlass bestimmt, dass die in ihm enthaltenen Regelungen Vorrang gegenüber den Vorschriften des Erlasses der spanischen Gesundheitsbehörde vom 11. November 2020 haben.

Die neuen Regeln für Deine Fuerteventura-Reise ab 10.12.2020

Urlaubsreisende aus dem Ausland (also z.B. aus Deutschland) dürfen nur auf die Kanaren einreisen, wenn sie sich bei Einreise einer Gesundheitskontrolle unterziehen.

Diese Gesundheitskontrolle besteht aus:

  1. Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung (kanarisches Einreiseformular)
  2. Überprüfung auf Symptome (Körpertemperaturmessung nicht über 37,5°C und visuelle Kontrolle)
  3. negativer Coronatest und/ oder Selbstisolation

Als Nachweis für das Nichtbestehen einer aktiven Coronainfektion werden sowohl PCR-Tests als auch Antigenschnelltests anerkannt. Letzter muss eine Spezifizität von über 97% und eine Sensitivität von über 80% haben und in einem Land der EU homologiert sein.

Inhalt der eidesstattlichen Erklärung:

Im Einreiseformular müssen die Urlauber Angaben zu persönlichen Daten, Wohnort oder Aufenthaltsadresse auf den Kanaren, Kontaktdaten und den Grund für den Aufenthalt enthalten. Außerdem müssen sie angeben, ob sie sich für einen Test oder die Selbstisolation entscheiden.

Die Formulare müssen von der Fluggesellschaft oder Fährgesellschaft 3 Monate lang aufbewahrt und der kanarischen Gesundheitsbehörde täglich elektronisch übermittelt werden.

Wenn ein Passagier sich weigert, dass Formular auszufüllen, muss das Beförderungsunternehmen die Gesundheitsbehörde vor der Ankunft darüber informieren.

Kontrolle der Symptome

Die Messung der Körperkontrolle erfolgt kontaktlos per Fieberthermometer oder Wärmebildkamera. Persönliche Daten oder Bilder werden dabei nicht gespeichert.

Sollten Symptome entdeckt werden, wird die Gesundheitsbehörde informiert und das entsprechende Protokoll aktiviert.

Corona-Test oder Selbstisolation

Der Reisende kann wählen, ob er

  1. sich in seiner Wohnung, zeitweisen Wohnung oder touristischen Unterkunft 14 Tage lang isoliert
  2. sich in seiner Wohnung, zeitweisen Wohnung oder touristischen Unterkunft selbst isoliert, innerhalb von 72 Stunden nach Ankunft einen Test macht und erst nach dem Vorliegen eines negativen Testergebnisses oder nach Gesundschreibung nach einem positiven Test, die Isolation verlässt.
  3. bereits mit einem negativen Corona-Test, nicht älter als 72 Stunden, anreist.
  4. Test bei Ankunft auf einem kanarischen Flughafen oder Hafen

Bei 3.) werden sowohl PCR-Tests als auch Antigenschnelltests akzeptiert.

Das Attest muss bei Einreise nachgewiesen werden. Es muss den vollständigen Namen, Ausweis- oder Passnummer, Name und Kontaktdaten des Labors oder Arztes, Art des verwendeten Testverfahrens, Typ, Marke und Homologation des Tests, Datum und Urzeit der Probenentnahme und das negative Testergebnis enthalten. Im Falle von Antigentests muss die homologierte Sensitivität und Spezifizität angegeben sein.

Wählt der Reisende die Option 1.) oder 2.) muss er der Gesundheitsbehörde den Aufenthaltsort der Selbstisolation und eine Telefonnummer angeben.

Die Frage, ob bereits am 10.12.2020 auf dem Flughafen von Fuerteventura oder anderen kanarischen Flughäfen Schnelltests angeboten werden, bleibt spannend.

Keine Angaben zu Mindestalter und Sprache

Die kanarische Regierung macht in ihrem Erlass keine Angaben zur den anerkannten Sprachen für die Testergebnisse. Auch wird für die Testpflicht gemäß neuem Erlass kein Mindestalter für Kinder genannt.

Bei der älteren Regelung für den Einzug in eine touristische Unterkunft hatte die kanarische Regierung jedoch Kinder bis 6 Jahren freigestellt. Daher muss man davon ausgehen, dass bis zu einer Klarstellung Reisende jeden Alters einen Test brauchen.

Jetzt wird’s kompliziert und widersprüchlich

Für Reisende, die der Zugangskontrolle in einer touristischen Unterkunft unterliegen, gelten die Bestimmungen des vorangegangenen Abschnitts über „Nachweis des Nichtbestehens einer aktiven Corona-Infektion oder Selbstisolation“ nicht.

Für sie gelten weiterhin die Vorschriften für den Einzug in eine touristische Unterkunft laut Gesetz 17/2020 vom 29. Oktober.

Das soll wohl bedeuten, dass man beim Einzug in ein Hotel oder in eine Ferienwohnung nach wie vor einen negativen Antigenschnelltest oder PCR-Test nachweisen muss und keine Möglichkeit besteht, sich 14 Tage auf seinem Zimmer zu verschanzen.

Aber da Urlauber sicher sowieso nicht vorhaben, 14 Tage lang nicht ihr Zimmer zu verlassen, kann man diesen Widerspruch zu den obigen Regeln wohl ignorieren.

Fazit zu den neuen Corona-Testregeln für die Kanaren für Urlauber

Mit wenigen Worten zusammengefasst:

Wer mit einem PCR-Test oder einem Antigenschnelltest anreist, der die beschriebenen Angaben erfüllt, ist auf der sicheren Seite und riskiert nicht, auf Fuerteventura positiv getestet zu werden.

Ein Test nach Anreise am Flughafen ist vorgesehen. Ab wann auf dem Flughafen von Fuerteventura diese Tests angeboten werden, ist noch nicht bekannt.

Ein Test nach Anreise ist grundsätzlich möglich. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses muss man sich dann jedoch selbst isolieren.

Die neuen Regeln gelten vorerst bis zum 10.01.2021 und maximal bis zum Ende des spanienweiten Alarmzustandes.

Kritik an der neuen kanarischen Testpflicht

Es gibt bereits kritische Äußerungen von Juristen, die die Rechtsgrundlage der kanarischen Regelungen in Fragen stellen.

Ärzte bemängeln die laschen Anforderungen an die Qualität der Antigenschnelltests. Ein Sensibilität von lediglich 80% bedeutet, dass von 100 infizierten Personen 20 durch einen Test nicht entdeckt werden (falsch negative Testergebnisse).

Anders als nach den Vorschriften der spanischen Testpflicht können auch wieder ungetestete Personen in ein Flugzeug steigen. Dadurch sinkt das Sicherheitsgefühl der Mitreisenden und steigt das Risiko, dass infizierte Personen reisen.

Es besteht die Hoffnung, dass es einfacher und billiger ist, einen Schnelltest zu bekommen, und dadurch die Reisebereitschaft steigt.

Nun müssen wir uns auf Fuerteventura alle die Daumen drücken, dass wirklich deutlich mehr Urlauber kommen, um die angeschlagene Wirtschaft anzukurbeln und trotzdem möglichst keine Coronaviren auf die Insel getragen werden.

Hier der Link zum Original-Text des Erlasses vom 09.12.2020

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29 Kommentare

  1. Vielen Dank für die guten Informationen!
    Wir sind gerne wieder gekommen, aber können nirgendwo genau nachlesen wo hier Masken getragen werden müssen.
    Uns war neu, dass offensichtlich auch überall im Freien, außer an den Stränden, auch Masken getragen werden…..?
    Danke für eine konkrete Information.

    Veronika

  2. Die Kanaren-7-Tage-Inzidenz liegt nun knapp über 50. Aber da ist auch ein Ausbruch mit 180 Neuinfektionen in einem Altenheim auf Teneriffa dabei. Diese Infektionen muß man herausrechnen, da sie nicht in der Allgemeinheit zum Infektionsgeschehen beiträgt. Dann liegt man wieder unter 50.

  3. Neben PCR-Tests auch TMA und gleichwertige molekularbiologische Tests anerkannt
    Für die Einreise nach Spanien werden ab sofort sowohl PCR-Tests als auch sogenannte TMA-Tests (Transcription Mediated Amplification) anerkannt. Ebenfalls anerkannt werden andere „equivalente molekularbiologische Verfahren“.

    Damit ist klar, dass die spanische Regierung weiterhin auf den Nachweis von Virus-RNA setzt. Antigen-Schnelltests werden also weiterhin nicht !!!!! akzeptiert.
    Also dann wird doch keine Schnelltest lt. heute??

  4. „Dirk Küpper“
    10. Dezember 2020 um 6:31
    In Deutschland kannst du gar nicht ohne negativen PCR-Test in ein Flugzeug steigen. Du bleibst in Deutschland zurück und das Fliegzeug fliegt ohne dich“

    Wer sagt denn bitte so etwas?

  5. Ich hatte es vorhin schon geschrieben, mein Kommentar ist aber nicht erschienen.

    Aber die spansiche Botschaft hat mir mitgeteilt (heute), dass die kanarische Regelung keine Gültigkeit hat. Es wird weiterhin ein PCR-Test benötigt.

    Zitat:
    —-

    Guten Morgen,

    Sie benötigen weiterhin einen PCR Test. Neu ist, dass er auf deutsch attestiert werden kann und dass Kinder unter 6 Jahren ausgenommen sind. Allerdings muss weiterhin die Ausweisnummer und das Geburtsdatum aufgeführt werden.

    Wir wünschen Ihnen eine gute Reise.

    Atentamente/Mit freundlichen Grüßen

    Buzón corporativo información
    Embajada de España / Botschaft von Spanien
    Lichtensteinallee 1
    10787 Berlín
    Tfno: +49 30 254 007 148 / IP: 252239 Fax: +49 30 257 99557
    Email: [email protected]

  6. Dass PCR Tests zu teuer sind, ist für mich kein Argument – und in Ba-Wü zahlen wir 169,- Euro für einen Test, der die bisherigen Anforderungen erfüllt…
    Wer zu Coronazeiten verreisen möchte, der sollte das Rusiko, sich oder andere im Flieger zu infizieren, so gut wie möglich minimieren. Und dann muss man diese Kosten eben in Kauf nehmen oder dsheim bleiben. Bis jetzt hatte ich keine Bedenken, zu reisen.. Jetzt schon. Meine Meinung.

  7. Ich werde auf jeden Fall auch den PCR Test, den ich beim Labor Kneissel bestellt hatte und der schon bezahlt ist (129 € )noch durchführen. Ein großer Vorteil ist, das er nicht in Englisch vorgelegt werden muß. Ja und es stimmt die Inzidenz ist gestiegen aber immer noch wesentlich geringer als in vielen deutschen Gebieten…..auf geht’s am 18.12. Indie Sonne

  8. Auch wenn der Antigen Test nach kanarischem Recht wieder ausreicht……….. es ändert sich für dt. Reisende nichts…….denn seriöse Fluggesellschaften lassen ab Deutschland weiterhin nur Passagiere MIT AKTUELLEM PCR TEST in den Flieger.

  9. Hallo, wir haben erst gestern für den 2. Weihnachtsfeiertag gebucht und uns damit abgefunden einen PCR-Test machen zu müssen. Was wir auch sehr befürworten, da wir dann davon ausgegangen sind das wir auch im Flieger sicher nach Fuerte kommen. Ist das jetzt schon in Stein gemeisselt, das auch ein Anitgentest Schnelltest ausreicht?

  10. Seit Wochen schon verfolge ich Eure ausführliche Berichterstattung und möchte mich dafür in aller Form bedanken. Seit vielen Jahren verbringe ich die Weihnachtstage auf Fuerteventura und werde mich nicht von Corona davon abbringen lassen. Habe mich für einen PCR-Test entschieden (auch wenn der mehr Geld kostet), denn dieser gibt mir und meiner Partnerin die notwendige Sicherheit. Habe dies mit meiner Hausärztin angesprochen und die 72 Stunden sind eigentlich kein Thema. Wir fliegen am 19.12. und lassen uns am 16.12. testen. Wichtig dabei, dass alle Reisenden die notwendige Sorgfalt walten lassen, damit jeder auf dieser tollen Insel seinen Urlaub genießen kann. Wir alle können mit unserem Urlaub dazu beitragen, dass den arg gebeutelten Menschen und der am Boden liegenden Wirtschaft geholfen wird. Wir freuen uns auf schöne 14 Tage. Bleibt gesund

  11. Hallo hätte eine Frage zur eidesstattlichen Erklärung bzw. zum kanarischen Einreiseformular. Ist das ein anderes als das für Spanien, das man ausfüllen muss und eine Code bekommt, der bei Einreise vorzuzeigen ist?

  12. Wow!
    Das ist ja der Hammer!
    Und das geht hier im Alleingang?
    Rastet man in Madrid jetzt nicht aus?
    Gibt es noch keine Reaktion aus Madrid?
    Kann das nicht schnell gekippt werden?
    Das ist ja total spannend…

  13. In Deutschland kannst du gar nicht ohne negativen PCR-Test in ein Flugzeug steigen. Du bleibst in Deutschland zurück und das Fliegzeug fliegt ohne dich. Das Theater ist am Zielflughafen daher nur bedingt verständlich und nicht so ganz leicht nach vollziehbar.

  14. Das ist nun wieder „lustig“: Gestern erst den PCR-Test bestellt und bezahlt (68 €), nun könnte es wohl auch wieder mit günstigerem Schnelltest möglich sein, allerdings auch nicht mit Sicherheit. Morgen will ich zum Testen und Samstag fliegen. Da werde ich zur Sicherheit wohl beim PCR-Test bleiben.

  15. Da sind ja zunächst erstmal positive Nachrichten wobei man abwarten muss ob es nicht doch wieder zurückgenommen werden muss. Was ich aber für unheimlich wichtig erachte ist dass diese Antigen Test in Deutschland gemacht werden entweder am Flughafen oder vorher bei einem Arzt und nicht erst bei Ankunft auf Fuerteventura. Man kann nur hoffen das nun vielleicht doch ein paar Touristen mehr kommen um die Menschen auf der Insel zu unterstützen indem sie einfach da sind

  16. Prima, Antigen Schnelltest in Hamburg für 79 € binnen 90 Minuten. Klingt besser als 139 € oder 24 h Auswertungsdauer für PCR. Jeweils zzgl. 9 € für Aufnahme der Pass-/Ausweisnummer. Macht bei einem Familienausflug auf die Kanaren definitiv einen Unterschied…

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