Festnahme auf Fuerteventura: Dieb klaut 5 Bikes aus zwei verschiedenen Haushalten in Morro Jable

Fahrraddiebstahl_Morro

Die Bewohner von zwei Häusern in Morro Jable hatten bei der Guardia Civil Anzeige erstattet. Im Morgengrauen des 28.01.2021 waren aus den Außenbereichen ihrer Häuser mehrere Fahrräder und weitere Gegenstände verschwunden.

In einem Fall hatte der Dieb ein auf den Wert von 850 Euro taxiertes Fahrrad und eine Tasche mit nicht näher ausgeführtem Hausrat im Wert von 250 Euro entwendet.

Im zweiten Fall wurden drei Erwachsenen- Fahrräder sowie ein Kinderrad entwendet. Die vier Räder zusammen sollen einen Wert von 2.180€ gehabt haben.

Der Dieb war über die Grundstücksbegrenzung gestiegen und hatte die oben genannten Dinge vom Grundstück der Eigentümer entwendet. Beide Tatorte befanden sich in derselben Zone von Morro Jable.

Die Beamten der Guardia Civil konnten mit Hilfe der Aussagen der Geschädigten und durch weitere polizeiliche Ermittlungen den mutmaßlichen Dieb identifizieren und ausfindig machen. Es handelt sich um eine 23jähirge Person ohne polizeiliche Vorstrafen.

Das Diebesgut konnte nicht sichergestellt werden. Daher schließt die Guardia Civil weitere Festnahmen in diesem Fall nicht aus.

Der 23jährige wurde dem zuständigen Gericht in Puerto del Rosario überstellt. Dort muss er sich für zwei Fälle von Einbruchdiebstahl verantworten.

Strafen bei Einbruchdiebstahl

Die Merkmale für Einbruchdiebstahl sind in diesem konkreten Fall erfüllt, da der mutmaßliche Täter die Grundstücksabgrenzung überklettert hat. Weitere Merkmale wäre die Anwendung von Gewalt gegen Dinge (z.B. das Aufbrechen von Türen / Schlössern, oder das Zerschlagen von Glasscheiben usw.), die Nutzung nachgemachter Schlüssel oder anderer Einbruchswerkzeuge oder das wie auch immer geartete Ausschalten von Alarmsystemen.

Im Spanischen wird dieses Delikt als „robo con fuerza contra las cosas“ bezeichnet und ist im Artikel 238 des spanischen Strafgesetzbuches (Código Penal) geregelt.

Die Strafe für Einbruchdiebstahl liegt zwischen einem und drei Jahren Gefängnis. (Artikel 240 Código Penal)

Kommen tat erschwerende Motive hinzu, wie die Tatsache, dass es sich um ein bewohntes Haus handelt, steigt die Strafandrohung auf 2 – 5 Jahre Gefängnis. (Artikel 241 Código Penal).

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4 Kommentare

  1. Ich lobe eure Gesetzgebung immer wieder von neuem. Deutschland und seine Richter könnten viel von Euch lernen. Hier lachen die Gangster, Betrüger über die laschen Gesetze, deshalb passiert hier auch so viel. Eure genaue Detailinformation, über Taten, Straftaten und Verurteilungen sind detailgetreu erzählt. Diese lese ich gerne und mit grosser Spannung. Eure Berichterstattung lohnt sich gelesen zu werden

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