Schlauchboot mit 34 Migranten 14 Seemeilen vor Fuerteventura entdeckt

Flüchtlinge-Boot

Das Seerettungsboot Salvamar Mizar hat am 10.02.2021 in den Gewässern vor Fuerteventura ein Boot mit 34 Migranten ins Schlepptau genommen.

Das rund 5 Meter lange Schlauchboot befand sich rund 14 Seemeilen, also ca. 26 Kilometer, südlich von Gran Tarajal.

Auf der „Patera“, wie die Flüchtlingsboote von den Spaniern genannt werden, befanden sich laut Quellen aus der Delegation der Regierung auf Fuerteventura 25 erwachsene Männer, 5 Frauen, ein 17-jähriger Jugendlicher und 3 Kinder zwischen 10 und 12 Jahren.

Das Rettungsboot brachte sie Menschen in den Hafen von Puerto del Rosario, wo sie eine medizinische Erstbetreuung erhielten. Eine der Frauen wurde zur weiteren Behandlung ins Inselkrankenhaus in Puerto del Rosario gebracht.

Eine andere Frau gab an, dass es sich bei zwei der Minderjährigen um ihre Kinder und bei einem weiteren um ihren Neffen handele. Nun muss die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob die Kinder bei der Frau bleiben dürfen.

Die Migranten sollen angegeben haben, aus Guinea, von den Komoren, aus dem Senegal und aus Gambia zu stammen und Dienstag Nacht von El Aaiun aus in Richtung der Kanaren aufgebrochen zu sein.

Es handelt sich um das erste Flüchtlingsboot, das im Feburar 2021 nach Fuerteventura gekommen ist.

Corona-Test, Identifizierung und Quarantäne

Alle Migranten, die die kanarischen Inseln per Boot erreichen, werden sofort nach ihrer Ankunft einem Corona-Test unterzogen. Auf Fuerteventura werden sie im Anschluss in einer ungenutzten Zollhalle auf dem Hafengelände von Puerto del Rosario provisorisch untergebracht und versorgt. Dort müssen sie eine mindestens 10-tägige Quarantäne verbringen.

Das spanische Ausländerrecht sieht vor, dass Migranten innerhalb von 72 Stunden erkennungsdienstlich erfasst werden müssen, da sie sonst nicht länger festgehalten werden dürfen. Die Einreise ohne Ausweispapiere ist in Spanien keine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit.

Das spanische Ausländerrecht sieht grundsätzlich eine Rückführung von volljährigen Migranten ohne Anspruch auf Asyl vor. Eine besondere Herausforderung dabei ist die Feststellung der Nationalität. Während es mit nordafrikanischen Staaten wie z.B. Marokko und Algerien „Rücknahmevereinbarungen“ für ihre Landsleute gibt, lehnen die Länder in Subsahara-Afrika die „Rücknahme“ generell ab. Durch die Corona-Pandemie ist aber eine Rückführung auch in nordafrikanische Länder zurzeit weiter erschwert.

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