Corona-Maßnahmen nach Ende des Alarmzustandes: auf den Kanaren soll alles bleiben wie es ist

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Am 09. Mai 2021 endet der landesweite Alarmzustand in Spanien. Doch wer geglaubt hat, dass dann auch alle Einschränkungen und Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie auf den Kanaren endlich vorbei wären, hat sich zu früh gefreut.

Denn wenn das Obere Kanarische Gericht (TSJC = Tribunal Superior de Justicia de Canarias) an der von der kanarischen Regierung geplanten Beibehaltung der Maßnahmen rechtlich nichts auszusetzen hat, bleibt auf Fuerteventura und den übrigen Kanaren praktisch alles unverändert.

Wie bisher sollen die nächtlichen Ausgangssperren, die Begrenzungen der Anzahl der Personen bei Treffen im Privaten und in der Öffentlichkeit, die Regeln für die Gastronomie und Reisebeschränkungen zwischen den Inseln in Abhängigkeit von der auf den einzelnen Inseln geltenden Corona-Warnstufen bestehen bleiben.

Auch die Maskenpflicht und die Testpflicht bei Einreise aus einem Risikogebiet nach Spanien bleiben wohl weiterhin bestehen, da deren Regelungen nichts mit dem Alarmzustand zu tun haben.

Spanische Zentralregierung überlässt die Fortführung der Corona-Maßnahmen den Autonomen Regionen

Am 05. Mai 2021 hat die spanische Regierung ein Gesetz verabschiedet, dass die Regelungen zur gerichtlichen Überprüfung der Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung nach dem Ende des Alarmzustand modifiziert. Dieses Gesetz ist am 06.05.2021 im spanischen Gesetzesblatt (BOE) veröffentlicht worden.

Dieses Gesetz räumt dem Obersten Gericht (Tribunal Supremo) „das letzte Wort“ bei Verfahren über die Coronamaßnahmen der Autonomen Regionen ein.
Die Autonomen Regionen können nach den Ende des Alarmzustands eigene Maßnahmen für ihr Territorium beschließen. Falls diese Maßnahmen in die Grundrechte der Bürger eingreifen, müssen sie sich diese dann von den jeweiligen Oberen Gerichten der Autonomen Region innerhalb von maximal 5 Tagen absegnen lassen. Sollte ein Autonomie-Gericht den Entwurf einer Regionalregierung ablehnen, kann diese das Oberste Gericht (Tribunal Supremo/ TS) anrufen, das dann endgültig entscheidet.

Diese von der spanischen Regierung eingeführte Vorgehensweise, die dem Tribunal Supremo quasi das „letzte Wort“ bezüglich der regionalen Regelungen für die Zeit nach dem Alarmzustand überträgt, wird von einigen Juristen kritisiert.

Das technische Kabinett des Tribunal Supremo selbst äußerte sogar verfassungsrechtliche Bedenken, weil den Gerichten die Entscheidung über politische Fragen auferlegt werden. Außerdem könnte es nach Auffassung des TS ein Problem mit dem von der spanischen Regierung gewählten Gesetzesrang geben, sobald Grundrechte der Bürger berührt werden. Last but not least könnte das TS gar nicht über ausreichende personelle Kapazitäten verfügen, falls innerhalb der vorgesehenen Frist von maximal 5 Tagen mehrere regionale Gesetzesentwürfe geprüft werden müssten.

Kanarische Regierung will die derzeitigen Regelungen so weit wie möglich unverändert beibehalten

Der Präsident der kanarischen Regierung, Ángel Víctor Torres Pérez, hat am 06.05.2021 in einer Pressekonferenz bestätigt, dass die kanarische Regierung die Regelungen gemäß dem bisher geltenden Ampelsystem beibehalten wolle.

Das System habe sich, so Torres, bewährt und dazu beigetragen, die Pandemie auf den Kanaren einzudämmen und die 7-Tage-Inzidenz schon seit mehreren Tagen unter 50 zu bringen. Es sei wichtig, diesen Wert dauerhaft beizubehalten bzw. weiter zu senken, da z.B. Deutschland daran die Einschränkungen für Reisen festmache.

Für Fuerteventura und die übrigen Kanaren würde sich also vorerst gar nichts ändern, da die kanarische Regierung die derzeit geltenden Ampelphasen für alle Inseln unverändert lässt.

Die Regelungen für die kanarischen Inseln liegen dem TSJC bereits zur Überprüfung vor. Torres zeigte sich zuversichtlich, dass die Regelungen auch dieser erneuten gerichtlichen Überprüfung standhalten werden, da sie ja bereits in vorangegangenen Prüfungen nicht beanstandet wurden. Allerdings galt bei den vorangegangenen Prüfungen natürlich noch der landesweite Alarmzustand.

Autonome Regionen arbeiten mit Hochdruck an der gerichtlichen Überprüfung der regionalen Normen

Manche Autonomen Regierungen hätten sich aufgrund der Pandemielage in ihren Territorien eine Verlängerung des Alarmzustandes gewünscht. Nun befürchten sie ein juristisches Chaos für die Zeit danach.

Bisher (Stand 07.05.2021) sind die Balearen die einzige Autonome Region, deren Oberes Gericht die Normen durchgewunken hat, obwohl diese nächtliche Ausgangssperren und eine Begrenzung der Personenzahl bei privaten Treffen vorsehen. Laut Torres sind die Regelungen der Balearen den kanarischen sehr ähnlich.

Mögliche verfassungsrechtliche Probleme

Die spanische Verfassung garantiert den Bürgern Grundrechte wie die Versammlungsfreiheit und die freie Mobilität innerhalb des Territoriums.

Die freie Mobilität kann nach Auffassung vieler Juristen nur auf Grundlage des sogenannten „Alarmzustands“ eingeschränkt werden, die Versammlungsfreiheit sogar nur während des „Ausnahmezustands“. Diese in der Verfassung vorgesehenen Notstandssituationen unterliegen einer Kontrolle durch das Parlament.

Die spanische Verfassung sieht den Alarmzustand ausdrücklich für den Fall eines Gesundheitsnotstands vor. Weitere Ausnahmen, die die Einschränkung der Mobilität generell für alle Bürger z.B. durch Gesetz zuließen, sind in der Verfassung dagegen nicht vorgesehen.

Das spanische Verfassungsgericht steht in der Kritik, weil es trotz anhängiger Beschwerden bezüglich dieser Problematik bisher noch keine Entscheidung getroffen hat.

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