Die Verwaltungsgerichtskammer des Oberen Kanarischen Tribunals (TSJC) hat die Pläne der kanarischen Regierung für eine nächtliche Ausgangssperre für die Silvesternacht und die Nacht des 5. Januar, die Nacht vor den „Heiligen drei Königen“ (=“Reyes“) zurückgewiesen.
Die kanarische Regierung hatte zuvor eine Genehmigung für nächtliche Ausgangssperren („toque de queda“) für die Inseln mit „gelber“ Corona-Ampel (zurzeit La Palma, La Gomera, Lanzarote und El Hierro) für den Zeitraum von 02.00h bis 06.00h und für die Inseln mit „roter“ Corona-Ampel (Gran Canaria, Teneriffa und Fuerteventura) in der Zeit von 01.00h bis 06.00h beantragt.
Das Gericht hatte zu entscheiden, ob die geplante Regelung die Kriterien erfüllt, die an eine Einschränkung von Grundrechten gestellt werden. Es war zu prüfen, ob die Maßnahmen geeignet, notwendig und verhältnismäßig sind.
Zumindest am Maßstab der Verhältnismäßigkeit scheiterte das Vorhaben der kanarischen Regierung. Die Regierung hoffte, mit der nächtlichen Ausgangssperre die Versammlung von jungen Leuten zum gemeinsamen Saufen auf der Straße zu verhindern. Die Spanier nennen solche Trink-Treffen „botellón“.
Nach Auffassung des Gerichts hätte eine solche Beschränkung der Bewegungsfreiheit jedoch die gesamte Bevölkerung getroffen, einschließlich derjenigen, die sie an die Regeln halten, und nicht nur die von der Regierung angepeilte, junge Zielgruppe.
Das TSJC berücksichtigte auch das Gutachten der Staatsanwaltschaft, das die geplanten Maßnahmen ebenfalls nicht befürwortete.
Für das TSJC ist eine nächtlichen Ausgangssperre eher die Aufhebung eines Rechts als eine bloße Beschränkung. Sie versuche, nächtlichen Ansammlungen von Jugendlichen zu verhindern, betreffe und begrenze aber die Bewegungsfreiheit der gesamten Bevölkerung. Außerdem erinnerte das Gericht daran, dass die „botellones“ ohnehin schon eine „illegale Praxis“ seien.
Auch der Vortrag der Gesundheitsbehörde, dass sich die höchste Zahl der Ansteckungen zurzeit in der Altersgruppe der 29 bis 39 ereigneten, die auch die Gruppe mit der größten Zahl an sozialen Kontakten, der höchsten Aktivität im Nachtleben und dem geringsten Anteil an Geimpften sei, konnte das Gericht nicht überzeugen.
Das Gericht folgte eher der Auffassung der Staatsanwaltschaft, die vortrug, dass soziale Kontakte und die damit verbundenen Ansteckungen gleichermaßen tags und nachts stattfinden, weshalb es keinen Grund gäbe, zu differenzieren.
Außerdem gibt es bereits Sperrstunden in der Gastronomie.
Daher seien die geplanten Maßnahmen exzessiv und könnten einen schweren Nachteil für die Allgemeinheit der Bürger bedeuten.
Der Präsident der kanarischen Regierung, Ángel Víctor Torres, hatte bei einem Besuch auf La Palma noch vor Bekanntwerden des Urteils, and die Bevölkerung appelliert: „Ich bitte um Verantwortung in diesem besorgniserregenden Moment. Es ist nicht angebracht, nachts auszugehen und die die Gesundheit und die Wirtschaft für drei Tage [Spaß] aufs Spiel zu setzen. Torres forderte, dass die Kanaren „stark in das neue Jahr“ eintreten müssen. Man könne sich auch verantwortungsvoll und mit Abstand amüsieren und so einer besseren Zukunft entgegengehen, als das, was wir durchgemacht haben.
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Na die Quittung kommt dann Ende Januar da ich nicht davon überzeugt bin das sich die Leute an die Regeln halten. Genau wie in Deutschland
Unglaubliche Neuigkeiten: jeder kann diese Ausgangssperre selbst umsetzen, wenn er glaubt das brächte was. Einfach zu den gewünschten Zeiten daheimbleiben, fertig. Keine Regierung nötig, nur eine handelsübliche Uhr.