Weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen auf Fuerteventura und Kanaren

Neue-Ampelregelung-und-zwei-Stufen-System-Fuerteventura

Bei ihrer wöchentlichen Regierungssitzung vom 17.02.2022 hat die kanarische Regierung weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen auf den Kanaren beschlossen.

Bislang gab des auf den Kanaren insgesamt 4 Ampelstufen, innerhalb derer sich die Maßnahmen unterschieden:

  • grün, Stufe 1
  • gelb, Stufe 2
  • rot, Stufe 3
  • braun, Stufe 4

Es wurden zwei Maßnahmenpakete festgelegt, die je nach Risikograd der einzelnen Inseln anzuwenden sind. Mit den am 17.02.2022 verabschiedeten neuen Vorschriften werden bestimmte Maßnahmen für die Inseln Teneriffa und Gran Canaria und andere, flexiblere, für Lanzarote, Fuerteventura, La Palma, La Gomera und El Hierro festgelegt.

Die kanarische Regierung stellte klar, dass die „Gesundheitswarnstufen“ (Ampelstufen) durch vom spanischen Gesundheitsministerium festgelegte epidemiologische Indikatoren sowie und durch Pflege-Indikatoren (Krankenhausbelegung etc) bestimmt werden. Während die „Maßnahmen“ dem Schutz und der Kontrolle dienen und von den autonomen Regionen selbst im Rahmen der Entwicklung der Pandemie vereinbart werden können.

„Hohe Übertragung mit begrenzten Auswirkungen auf das Gesundheitswesen“

In einer Pressemitteilung vom Abends des 17.02.2022 erklärte die kanarische Regierung, dass es in Anbetracht der aktuellen Pandemiesituation eine hohe Übertragung des Virus mit begrenzten Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung im Verhältnis zur Gesamtzahl der Fälle gäbe. Dieses ermögliche es aufgrund des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, die Präventions- und Kontrollmaßnahmen schrittweise zu lockern und gleichzeitig die Alarmstufen aufrechtzuerhalten.

Dieses stellt aus Sicht der kanarischen Regierung einen weiteren Schritt im Deeskalationsprozess dar, der am 07. Januar 2022 mit den Anpassungen der Maßnahmen in Alarmstufe 4 begonnen wurde und der in der vergangen Woche mit der Lockerung von Maßnahmen (auf allen Inseln galten die Maßnahmen einer Stufe unter der jeweiligen Ampelstufe) fortgesetzt wurde.

„Der in den letzten Wochen zu beobachtende rückläufige und anhaltende Trend sowohl bei der kumulativen Inzidenz nach 7 als auch nach 14 Tagen ermutigt zur Fortsetzung des Prozesses der Lockerung der Maßnahmen, wie er in anderen Regionen des Landes stattfindet“, heißt es in der Pressemitteilung weiter.

Einstufungen der einzelnen kanarischen Inseln:

Bei dem Regierungstreffen am 17.02.2022 wurde ebenfalls die Einstufung der einzelnen Inseln in die Alarmstufen beschlossen. Fuerteventura bleibt demnach mindestens eine weitere Woche (bis einschließlich 24.02.2022) in Stufe 3 (rot):

  • Teneriffa: Stufe 4 (braun)
  • Gran Canaria: Stufe 4 (braun)
  • Fuerteventura: Stufe 3 (rot)
  • Lanzarote: Stufe 2 (gelb)
  • La Palma: Stufe 3 (rot)
  • La Gomera: Stufe 3 (rot)
  • El Hierro: Stufe 3 (rot)

Lockerungen bereits in Kraft

Die zwei neuen Maßnahmenpakete sind bereits heute, am 18.02.2022 im kanarischen Amtsanzeiger BOC veröffentlicht worden und daher seit 0.00 Uhr des 18.02.2022 gültig.

Für Fuerteventura gelten folgende Lockerungen

Wir geben hier einen groben Überblick über die Maßnahmen die seit heute auf Fuerteventura gelten. In den kommenden Stunden werden wir auf unserer Sonderseite Fuerteventura Urlaub trotz Corona: Alles was man für die Reise wissen muss! alle für Urlauber und Residente maßgeblichen Maßnahmen aufbereiten

Allgemeine Kapazität

(im Bezug auf Personen, die sich in einem Bereich aufhalten dürfen): 100% im Freien und 75% in geschlossenen Räumen


Treffen im öffentlichen und privaten Raum

Die Anzahl von Personen in einer Gruppe, die sich im öffentlichen Raum, sowohl in geschlossenen Räumen, als auch in Bereichen unter freiem Himmel oder in privaten Bereichen treffen dürfen wird für die Ampelstufe 2 (gelb) auf ein Maximum von 12 Personen festgesetzt.
Ausnahme: alle Personen der Gruppe leben in einem Haushalt.

Sperrstunde

Betriebe, die vor der Pandemie keine oder eine spätere Sperrstunde hatten, müssen um: 04:00 Uhr schließen.

Nachtleben

Maximale Personenanzahl: 100 % im Freien und 75 % in geschlossenen Räumen, an Tischen mit maximal 12 Personen und Schließung um 04:00 Uhr.

Gastronomiebetriebe:

Gastronomiebetriebe bleiben geöffnet. In denAußenbereichendürfen sich100%der normalerweise zugelassenen Personenanzahl befinden. Erlaubt sind im Außenbereichmaximal 12 Personen pro Tisch(Ausnahme: alle Personen sind aus einem Haushalt)
In denInnenbereichendürfen sich nurmaximal 75%der normalerweise zugelassenen Personenanzahl aufhalten. Erlaubt sindmaximal 12 Personen pro Tisch. (Ausnahme: alle Personen sind aus einem Haushalt).

Kulturelle Aktivitäten

In öffentlichen Räumen im Freien: 100 % Auslastung und in geschlossenen kulturellen und künstlerischen Orten und Einrichtungen 75 % der maximal erlaubten Personenanzahl

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