Feuerteufel auf Fuerteventura schlägt erneut zu: 2 Autos in der Hauptstadt abgebrannt

Feuerteufel-Fuerteventura

Die Einwohner in Puerto del Rosario, der Hauptstadt von Fuerteventura, sind weiterhin in Sorgen wegen eines mutmaßlichen Feuerteufels, der seit mehreren Monaten Brandanschläge verübt.

Nachdem ein aufmerksamer Bürger vor rund einem Monat, in der Nacht zum 07. Mai 2022, einen Brandanschlag auf zwei Autos gerade noch verhinderte, indem er den mutmaßlichen Feuerteufel störte und so vertreiben konnte, schien in der Hauptstadt Ruhe eingekehrt zu sein. In dieser Nacht hatte der Unbekannte mindestens zwei Autos bereits mit Brandbeschleuniger übergossen, wie die Polizei später feststellte. Der Zeuge beschrieb den mutmaßlichen Täter als „groß, schlank und blond“.

Zu Ostern 2022 waren in Puerto del Rosario 5 Autos in Flammen aufgegangen.

In der Nacht zum Samstag, 06. Juni 2022, brannten in der Calle Murillo und in der Calle Asturias im Stadtbezirk Fabelo erneut zwei Autos. Der Täter schlug kurz nach Mitternacht gegen 00:15h zu. Dabei wurde eines der Fahrzeuge total, das zweite stark beschädigt. Allerdings blieb es diesmal nicht am Sachschaden an den Fahrzeugen. Auch die Fassade eines Wohngebäudes in der Calle Asturias wurde in Mitleidenschaft gezogen, wodurch die Brandserie eine neue Dimension erhält. Personenschäden waren jedoch bisher zum Glück noch nicht zu beklagen.

Bisher dürften dem mutmaßlichen Pyromanen auf Fuerteventura mindestens 14 Autos zum Opfer gefallen sein.

Strafandrohung für Brandstiftung im spanischen und deutschen Strafgesetzbuch

Das Anzünden von Kraftfahrzeugen wird im deutschen und spanischen Strafrecht ziemlich unterschiedlich bewertet.

In Spanien ist das Abbrennen eines Autos im Prinzip nichts anderes als eine „normale“ Sachbeschädigung mit Feuer. Wenn der Schaden die Bagatellgrenze von 400€ übersteigt muss der Täter mit einer Freiheitsstrafe von 1 bis maximal 3 Jahren rechnen (art. 266 CP). Dies setzt jedoch voraus, dass durch den Brand keine Gefahr für Leib und Leben von Personen verursacht wurde. In solchen Fällen liegt das Strafmaß nämlich bei 10 bis 20 Jahren (Art. 351 CP).

Nach deutschen Strafrecht gilt das Zerstören oder Beschädigen eines fremden Autos durch In-Brand-Setzen als Brandstiftung (§ 306 StGB). Das Strafmaß liegt bei mindestens 1 und maximal 10 Jahren, bei minder schweren Fällen zwischen 6 Monaten und 5 Jahren.

Im Falle von schwerer oder besonders schwerer Brandstiftung, die Gesundheitsgefährdung (§306a StGB) bzw. schwere Gesundheitsschädigung oder Lebensgefahr (§306b StGB) voraussetzt, droht in Deutschland eine Strafe von nicht unter einem bzw. nicht unter 2 Jahren.

Im Falle einer Brandstiftung mit Todesfolge sieht das deutsche Strafrecht mindestens 10 Jahre Gefängnis vor (§306c). In Spanien droht dafür eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren bis lebenslänglich.

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