24-Jähriger durch Messer in Fuerteventuras Hauptstadt verletzt

Messerangriff-Fuerteventura

Am frühen Morgen des 30. Juli 2022 wurde auf Fuerteventura erneut eine Person bei einem Angriff mit einem Messer verletzt.

Gegen 6:51h ging ein Notruf in der Rettungsleitstelle des Kanarischen Rettungsdienstes SUC ein. Der Anrufer war ein Beamter der Nationalpolizei, der eine durch ein Messer verletzte Person in der calle Secundino Alonso in Puerto del Rosario, der Hauptstadt von Fuerteventura, meldete und Unterstützung anforderte.

Nach Angaben auf der Webseite der kanarischen Regierung handelte es sich bei der verletzten Person um einen 24-jährigen Mann. Weitere Angaben zur Person wurden nicht bekannt gegeben.

Nach einer ersten Untersuchung am Einsatzort diagnostizierten die Rettungskräfte eine Messerverletzung am Thorax von „moderatem Charakter“. Die verletzte Person wurde anschließend von einem Rettungswagen mit einfacher lebenserhaltender Ausrüstung ins Inselkrankenhaus von Fuerteventura gebracht.

Die Nationalpolizei erstellte ein Protokoll und nahm Ermittlungen auf.

Über die Hintergründe des Messerangriffs lagen zur Zeit der Veröffentlichung dieses Beitrags noch keine Informationen vor.

Messer im spanischen Waffenrecht

Die Möglichkeit, in Spanien legal ein Messer zu führen, sind stark eingeschränkt.

Das spanische Waffenrecht (reglamento de armas) erlaubt lediglich das Führen von nicht automatischen Taschenmessern und Messern mit feststehender Klinge. In beiden Fällen muss die Klingenlänge weniger als 11 Zentimeter betragen.

Messer mit einem automatischen Öffnungsmechanismus sind grundsätzlich und unabhängig von der Klingenlänge verboten, ebenso wie Dolche, also Messer mit beidseitiger Klinge.

Das Bürgersicherheitsgesetz (ley 4/2015 de seguridad ciudadana) geht sogar noch einen Schritt weiter: es verbietet das Führen oder die Benutzung … eines jeglichen anderen Objekts, das eine Gefahr für die Unversehrtheit von Personen darstellt, auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Einrichtungen. Das Bürgersicherheitsgesetz beschränkt sich also auf ein Verbot von Waffen sondern erweitert seinen Geltungsbereich auch auf gefährliche Gegenstände, die keine Waffen sind. So könnte die Polizei bei einer Kontrolle auf Grundlage des Bürgersicherheitsgesetzes auch einen einfachen Stock konfiszieren, wenn jemand diesen zu einer Menschenansammlung mitnehmen möchte.

Das bedeutet also, dass man ein Taschenmesser mit einer Klingenlänge von unter 11cm z.B. zu einer Wanderung oder einem Picknick in der freien Natur mitnehmen darf, jedoch nicht auf ein Konzert, in einen öffentlichen Park, in eine Behörde oder ein Krankenhaus mitnehmen darf.

Das Waffengesetz sieht für das Führen eines illegalen Messers eine Geldbuße von bis zu 300,52€ vor.

Das Bürgersicherheitsgesetz geht jedoch wesentlich weiter. Danach kann das Führen eines gefährlichen Gegenstands z.B. in einer Freizeiteinrichtung oder einem öffentlichen Gebäude mit bis zu 30.050,61€ geahndet werden.

Körperverletzung mit einem Messer im spanischen Strafrecht

Für die Körperverletzung mit einer Waffe oder einem gefährlichen Gegenstand sieht das spanische Strafgesetzbuch in Artikel 148,1 eine Haftstrafe von 2 bis 5 Jahren vor.

In Abhängigkeit von den dabei zugefügten bleibenden Schäden kann die Haftstrafe auf 6 bis 12 Jahre ansteigen.

Der Waffengebrauch im Rahmen der Notwehr ist in Spanien durch die Rechtsprechung an sehr strenge Voraussetzungen geknüpft. Eine Rechtfertigung der Verletzung eines anderen mit einem Messer durch eine Notwehrsituation dürfte in Spanien daher nur selten gelingen.

Festnahme von mutmaßlichen Mitgliedern einer Straßengang auf Fuerteventura

Am 19. Juli 2022 wurden auf Fuerteventura 6 mutmaßliche Mitglieder eines Ablegers der Jugendbande „Dominicans Don´t Play“ verhaftet. Sie werden für mindestens 4 Messerangriffe in Corralejo im Norden von Fuerteventura verantwortlich gemacht. Sie werden in zwei Fällen des versuchten Mordes beschuldigt, in zwei weiteren Fällen der Körperverletzung mit einem Messer.

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1 Kommentar

  1. Klar, Waffen müssen streng verboten sein, damit der Normalbürger Kriminellen wehrlos gegenüber steht. Dann ist er schön vom Staat abhängig. Aus exakt demselben Grunde entfernen Bauern die Hörner ihrer Kühe. Die sollen sich nicht wehren können, die sind zum gemolken werden da.

    Da waren doch kürzlich diese jugenlichen Schläger in Puerto, die sich auf unschuldige stürzten. Da wäre eine Waffe sehr nützlich gewesen.

    „Gott erschuf die Menschen. Samuel Colt machte sie alle gleich “ Denkt mal drüber nach.

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