Prozessauftakt gegen ehemaligen Cabildo-Präsidenten von Fuerteventura wegen Konkursstraftaten

Blas-Acosta

Am Dienstag, 25.10.2022, begann vor dem Strafgericht in Puerto del Rosario das Gerichtsverfahren gegen Blas Acosta, dem ehemaligen Präsidenten der Inselregierung (Cabildo) von Fuerteventura. Die Staatsanwaltschaft wirft Blas Acosta Untreue und Konkursverschleppung während seiner Amtszeit als Gemeinderat für Stadtplanung (Consejal de Urbanismo) in der Gemeinde Pájara vor.

Heute ist Blas Acosta Sekretär der Sozialistischen Partei (PSOE) auf Fuerteventura und Vizeregierungsrat (viceconsejero) für Wirtschaft in der kanarischen Regierung.

Laut Staatsanwalt soll Acosta als Geschäftsführer des kommunalen Wohnungsbauunternehmens Gesturpa eine „Reihe von widerrechtlichen Handlungen“ durchgeführt haben, obwohl er wusste, dass gesetzliche Gründe für die Auflösung des kommunalen Unternehmens eintreten würden und dass eine Insolvenz unmittelbar bevorstand.

Konkret habe er den Jahresabschluss des Unternehmens, da zu 100% der Gemeinde Pájara gehörte, erstellt und deren Billigung vorgeschlagen, obwohl er wusste, dass dieser konstante und schwere buchhalterische Unregelmäßigkeiten enthielt.

Diese Unregelmäßigkeiten betrafen laut Anklageschrift die Bewertung von Umlaufvermögen, Rücklagen und Steuerrückstellungen und die Verbuchung von Aufwendungen und Verbindlichkeiten. Die Staatsanwaltschaft betonten, dass diese Mängel systematisch verhinderten, dass die Rechnungslegung ein treues Abbild der wirtschaftlichen Lage des kommunalen Unternehmens widerspiegelte.

Am 27. März 2012 vereinbarte des Unternehmen unter der Geschäftsführung von Blas Acosta ein Darlehen über 1,7 Mio. Euro mit der Gemeinde Pájara, obwohl er wusste, dass das Unternehmen dieses wegen fehlender wirtschaftlicher Tragfähigkeit niemals würde zurückzahlen können.

Das Darlehen wurde für die Rückzahlung von Verbindlichkeiten gewährt, die in der Buchhaltung von Gesturpa gar nicht aufgeführt waren.

Acosta soll den Betrag von 897.270€ an das Unternehmen Mahlec Mantenimienots auf Rechnung eines Dritten gezahlt haben, von dem er später nie die Rückzahlung des Betrages verlangt habe. Die Rechnung sei bereits in 2006 generiert worden, aber niemals in den Büchern des Unternehmens verbucht gewesen.

Acosta habe der Gesellschafterversammlung niemals die Auflösung der Gesellschaft vorgeschlagen, obwohl das Eigenkapital als Folge seiner Geschäftsführung und der oben genannten Unregelmäßigkeiten immer weiter schrumpfte.

In 2011 habe das Unternehmen noch über ein Eigenkapital von 241.181 Euro verfügt, bereits 15% weniger als das gezeichnete Kapital. In 2015, als Acosta als Geschäftsführer abgelöst wurde, war das Eigenkapital mit rund 2 Mio. Euro im Minus.

Durch diese Situation sei der Gemeinde als einziger Gesellschafter und den Gläubigern der Gesellschaft ein irreparabler Schaden entstanden.

Die Staatsanwaltschaft fordert daher eine Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 3 Monaten, davon 1 Jahr und 9 Monate für die treuwidrige Geschäftsführung und 2 Jahre und 6 Monate wegen Konkursverschleppung.

Im Falle einer Verurteilung müsste Acosta die Gemeinde finanziell entschädigen. Außerdem könnte ihm das Verbot für die Bekleidung von öffentlichen Ämtern auferlegt werden.

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2 Kommentare

  1. In allen Ländern der Welt drängen die Gierigen und Unverschämten an die Fleischtöpfe und versuchen, sich selbst und ihren Freunden mehr herauszunehmen, als ihnen zusteht. Das ist normal.
    Entscheidend ist, was dann passiert: Werden sie vom Parteivolk und den Wählern dafür abgestraft oder läßt man sie gewähren? Schlägt ihr Umfeld ihnen auch dann auf die Finger, wenn sie ihren Leuten ein paar Krümel abgeben? Oder läßt man die Plünderung zu, weil einem selbst ein paar Krumen zugeschoben werden?
    Solange die normalen Parteimitglieder und die durchschnittlichen Wähler die Unverschämten nicht konsequent abstrafen, wird sich dieses Fehlverhalten immer weiter fortsetzen – zum Nachteil aller. Der Richter kann hier nicht mehr tun, als ein Zeichen zu setzen. Denn wenn sich das Verhalten der Wähler an der Wahlurne nicht ändert, dann geht die Plünderung weiter. Und wenn der eine es nicht mehr kann, weil er im Knast sitzt, dann macht es eben der nächste.
    Die normale Bevölkerung sollte sich klarmachen, daß es nicht hinreichend ist, Herrn Acosta durch ein Gericht ins Gefängnis werfen zu lassen – sofern er denn schuldig sein sollte. Die wichtigste Voraussetzung für saubere Politiker ist, daß die Wähler die unsauberen Kandidaten nicht ins Amt hieven. Und das beginnt bei den Personalentscheidungen innerhalb der Parteien und geht danach weiter bei den öffentlichen Wahlen. Wer hier gleichgültig ist, soll sich anschließend nicht beklagen, wenn seine Steuergelder „privatisiert“ werden, statt der öffentlichen Daseinsvorsorge zugute zu kommen.

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