Neue Straßenschilder für 600 Straßen und Wege im Süden von Fuerteventura

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Die Gemeinde Pájara im Süden von Fuerteventura hat den Zuschlag für die Erneuerung der Beschilderung und Nummerierung von mehr als 600 Straßen und Wegen im gesamten Gemeindegebiet erteilt. Diese Maßnahme wird insgesamt 224.919 Euro kosten. Die Arbeiten sollen in etwa drei Monaten abgeschlossen sein, also noch gerade rechtzeitig vor den Kommunalwahlen, die Ende Mai 2023 überall in Spanien, und somit auch auf Fuerteventura, durchgeführt werden.

Ziel der Maßnahmen sei es, die gesamte Beschilderung im Gemeindegebiet zu aktualisieren, sowohl durch Erneuerung der bestehenden als auch durch Anbringung von zusätzlichen Schildern. So soll die Gemeinde mit optimaler Infrastruktur ausgestattet werden, die in diesem Fall dazu dient, die Orientierung der Bürger und der Touristen zu verbessern und gleichzeitig ein gutes Erscheinungsbild der Straßen beizubehalten

Insgesamt umfasst der Auftrag 379 Straßenschilder zur Wandmontage, 261 Schilder auf Pfosten in urbanen Zonen und 160 Schilder auf Pfosten für Wege in ländlichen Gebieten, sowie rund 1.200 Schilder mit Hausnummern.

Straßenbeschilderung ist gesetzliche Pflicht der Gemeinden

Die Pflicht zur Anbringung von Straßenschildern wird den Gemeinden in Spanien durch die Artikel 75 und 76 des königlichen Dekrets 1690/1986 vom 11. Juli auferlegt, in dem die Regelungen zur Bevölkerung und Gebietsmarkierungen der Gebietskörperschaften festgehalten sind.

Danach müssen die Gemeinden die Beschilderung ihrer Straßen stets aktuell halten. Die Gemeinde Pájara hat sich also nichts neues oder gar besonderes einfallen lassen, sondern kommt nur ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach, die jedoch möglicherweise zuvor jahrelang vernachlässigt wurde.

Auch in Zeiten von GPS-Geräten und Google Maps ist eine ordentliche Beschilderung von Straßen und Hausnummern nicht nur zur besseren Orientierung von Bürgern und Touristen sinnvoll, sondern auch für Postdienstleister notwendig und für die Orientierung von Polizei und Rettungskräften im Einsatz unabdingbar.

In Deutschland sind nach §126 des Baugesetzbuchs übrigens die Grundstückseigentümer zur Anbringung von Hausnummern verpflichtet. Die Anbringung von Straßenschildern müssen Grundstückseigentümer in Deutschland dulden.

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