Ein ehrlicher Finder hat am 01. März 2023 auf Fuerteventura eine Brieftasche mit Personaldokumenten und 985€ gefunden und auf dem Polizeirevier der Policía Local in Puerto del Rosario abgegeben.
Dank der in der im Portmonee enthaltenen Ausweisdokumente war es für die Polizei relativ einfach, den Eigentümer ausfindig zu machen und zu kontaktieren. Der Eigentümer war in einer anderen Gemeinde auf Fuerteventura gemeldet und kam gerne nach Puerto del Rosario, um seinen Geldbeutel wieder in Besitz zu nehmen.
Nachdem der Finder sein Einverständnis gegeben hatte, gab die Polizei dem Eigentümer die Kontaktdaten des Finders bekannt, sodass dieser sich bedanken konnte.
Was tun, wenn man auf Fuerteventura fremde eine Sache findet?
Das Finden einer fremden Sache ist in Spanien, und somit auch auf Fuerteventura, sowohl im Zivilgesetzbuch als auch im Strafgesetzbuch geregelt.
Artikel 615 des código civil schreibt vor, dass der Finder einer beweglichen Sache diese dem vorherigen Besitzer zurückgeben muss. Wenn ihm dieser nicht bekannt ist, muss er die Sache unverzüglich beim Bürgermeister des Ortes, in dem er den Gegenstand gefunden hat, zurückgeben.
In der Praxis ist in den meisten Gemeinden die Policía Local für verlorene Gegenstände zuständig, wenn die Gemeinde kein eigenes Fundbüro betreibt. Insofern hat Finder im oben geschilderten Fall vorbildlich gehandelt.
Sollte sich in einem gefunden Portmonee einen Visitenkarte des Eigentümers befinden, wird dieser sicher nichts dagegen haben, wenn man ihn anruft, um bei der Rückgabe der Fundsache den „kleinen Dienstweg“ zu gehen. Falls man damit nicht erfolgreich ist, sollte man den Gegenstand jedoch so schnell wie möglich bei der Gemeindepolizei abgeben.
Am Flughafen von Fuerteventura gibt es ein Fundbüro für Gegenstände, die in Flugzeugen, in Mietwagen oder auf dem Flughafengelände gefunden wurden.
Nicht verderbliche Gegenstände werden zwei Jahre aufbewahrt. Danach geht das Eigentum an der Sache oder der Versteigerungserlös auf den Finder über.
Nach Art. 616 código civil steht dem Finder bei Gegenständen von einen Wert von bis zu 12€ ein Finderlohn in Höhe von 10% zu. Für den Wert, der 12€ übersteigt, beträgt der gesetzliche Finderlohn in Spanien 5%.
Strafbare Unterschlagung von Fundsachen
Wer sich eine Fundsache widerrechtlich aneignet, wird mit gemäß Artikel 254 des código penal einer Geldstrafe von 3 bis 6 Monaten bestraft. Wenn es sich um eine Sache von künstlerischem, geschichtlichem, kulturellem oder wissenschaftlichem Wert handelt, droht einen Haftstrafe von 6 Monaten bis 2 Jahren.
Wenn der Wert der Fundsache 400€ nicht übersteigt, droht eine Geldstrafe von einem bis drei Monaten.
Soziale Medien helfen beim Auffinden des Eigentümers
Auf Fuerteventura haben sich in der Vergangenheit die sozialen Medien sehr nützlich erwiesen, wenn es darum geht, die Eigentümer von verlorenen Gegenständen ausfindig zu machen. So gibt es diverse Facebookgruppen, in denen man seinen Fund mitteilen kann. Allerdings sollte man natürlich nicht davon ausgehen, dass man einen spanischen Eigentümer in einer deutschen Facebookgruppe finden wird.
Fuerteventura-Zeitung hilft beim Finden des Eigentümers eines gefundenen Eherings
Im April 2019 kontaktierte der Finder eines Eherings die Redaktion der Fuerteventurazeitung. Aufgrund eines Beitrags meldete sich tatsächlich der Ehemann von Ruth, deren Name und weitere Daten im Ring eingraviert waren. So kam der Ring nach über einem Jahr im Meer wieder zu seinem Eigentümer zurück.
Wenn Du unsere Inhalte nützlich, unterhaltsam oder informativ findest, kannst Du den Lohn für unsere Arbeit selbst bestimmen. Das geht ganz einfach über diesen Link:
https://www.fuerteventurazeitung.de/du-bestimmst-den-lohn-fuer-unsere-arbeit/
Ersten Kommentar schreiben