Prozess gegen kriminelle Hausbesetzer-Bande auf Fuerteventura

Handschellen-Fuerteventura

Illegale Hausbesetzer, auf Spanisch Okupas, sind der Albtraum eines jeden Hauseigentümers auf Fuerteventura, genauso wie überall in Spanien.

Nicht immer sind es sozial schwache, vulnerable Personen, die fremde Wohnungen besetzen, um selbst darin zu wohnen. Manchmal stecken dahinter organisierte Banden, die mit den besetzten Wohnungen ein dickes Geschäft machen, indem sie diese an arglose Mieter vermieten und die Einnahmen ohne Wissen der Eigentümer in die eigene Tasche stecken.

Genau dieses Geschäftsmodell hat auf Fuerteventura mutmaßliche eine vierköpfige Bande betrieben, die sich nun vor Gericht für ihr kriminelles Treiben verantworten muss.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, eine kriminelle Vereinigung gegründet zu haben. Sie sollen leerstehende Wohnungen besetzt, hergerichtet und dann ohne Wissen und Zustimmung der wahren Eigentümer an Personen vermietet haben, die sie glauben machten, dass sie die Wohnungen rechtmäßig vermieteten.

Die Bande soll mindestens 41.000€ von den Mietern kassiert haben. Es wurden schriftliche Mietverträge abgeschlossen und eine Kaution verlangt. Als Vermieter trat die Firma Burro Majorero, S.L. auf. Außerdem mussten die Mieter eine Vermittlungsprovision an eine vermeintliche Immobilienfirma zahlen. Um den Anschein der Rechtmäßigkeit zu wahren und die Mieter zu täuschen, benutzten die mutmaßlichen Betrüger unter anderem gefälschte Verträge, dank derer sie vermeintlich berechtigt waren, die Wohnungen zu vermieten.

Die Mietpreise lagen zwischen 450€ und 725€ und beinhalteten Wasser und Strom. Den Stromanschluss stellten die Hausbesetzer her, indem sie die Wohnungen illegal an das Stromnetz anschlossen.

Bei den Wohnungen handelte es sich in der Regel um Wohnungen, die Firmen oder Banken gehörten und Gegenstand eines Zwangsvollstreckungsverfahren waren. Die Wohnungen befanden sich in Puerto del Rosario, Corralejo, Caleta de Fuste und Tarajalejo.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten unter anderen die Bildung einer kriminellen Vereinigung, illegale Aneignung und Urkundenfälschung vor. Das geforderte Strafmaß liegt für zwei der Angeklagten bei 3 Jahren und 4 Monaten, sowie bei 4 Jahren und 3 Monaten bzw. 7 Jahren für die beiden anderen.

Schon im Mai 2022 hatte ein liberaler Think-Tank vor den negativen Auswirkungen der Hausbesetzungen in Spanien gewarnt und ein Maßnahmenpaket vorgeschlagen.

Ebenfalls im Mai 2022 hatte der Verein der kanarischen Ferienwohnungsvermieter ASCAV Strafanzeige wegen eines Aufrufs zur illegalen Hausbesetzung via AirBnB erstattet.

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9 Kommentare

  1. ist eine Schande, da es meist auch Personen sind die Wohnungen werden nicht pfleglich versorgt, so das erhebliche Kosten entstehen.
    Ausserdem sind sie oftmals, mit viel Energie ausgestattet, uneinsichtig und der Staat kann nicht helfen.
    Eine unheimliche Sauerei, die nur Personen verstehen können die selbst Eigentum haben.
    Wieso nimmt man sich nicht ein Beispiel
    an USA oder ähnlichen.

  2. Die Hausbesetzerei ist echt ein Ärgernis. Bei uns in der Anlage ist auch ein Haus seit Monaten besetzt. Kaum waren die einen raus, Schlösser getauscht, waren schon die nächsten drin. Keine Spanier wohlgemerkt.

  3. Man kann nur jedem Haus- + Wohnungsbesitzer in Spanien empfehlen, mit Kameras oder durch wachsame Nachbarn auf seine Immobilie aufzupassen. Am besten täglich nachschauen, wenn man nicht selber vor Ort ist. Diese Menschen können einen ruinieren, wenn z. B. auch noch die Einrichtung zerstört wird.

  4. Was passiert mit den Mietern, die ihre Miete an die Betrüger gezahlt haben? Ich stelle es mir furchtbar vor. Endlich eine Wohnung gefunden und dann stellt sich heraus, dein Vermieter hat gar kein Recht dazu. Hoffentlich bekommen die Betrüger die Höchststrafe.

    • das Verrückte ist ja, dass in Spanien ein Hausbesetzer – in diesem Fall der ahnungslose Mieter – nach 48 Stunden quasi ein Bleiberecht hat und nur durch eine richterliche Anordnung zum Auszug gezwungen werden kann. Das kann sich bei den langsam mahlenden Mühlen des Gesetzes über Jahre hinwegziehen. Der Eigentümer darf nicht einmal Wasser oder Strom abstellen.

  5. Der Kommentar wirft ein paar Fragen auf.

    Unbestreitbar ist bei den Leuten, die eine leerstehende Wohnung, die ihnen nicht gehört (und um die sich augenscheinlich auch gerade niemand kümmert, sonst geht das ja gar nicht) vermieten, ein gewisses Maß an krimineller Energie vorhanden. Auf jeden Fall die Bereitschaft, sich über bestehende Gesetze hinwegzusetzen.

    Das Maß der Schuld, die diese Leute auf sich geladen habe, würde ich auch unter dem Aspekt des Ausmaßes des Schadens betrachten, der den Eigentümern der Wohnung und den Mietern der Wohnung entstanden ist.

    »Was ist ein Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank?« fragte einst Bert Brecht in der Dreigroschenoper.

    Was nützt einem Hausbesitzer, in diesem Fall einer Bank, eine leerstehende Wohnung? Nichts.

    Welcher Schaden ist Mietern entstanden, die den geforderten Preis bezahlt haben und dann dafür auch in den Wohnungen den Urlaub verbracht haben? Keiner.

    Tatsächlich geschädigt wurden offensichtlich Stromanbieter.

    Ich möchte die Untaten der gegründeten kriminellen Vereinigung nicht beschönigen oder klein reden. Das voraussichtliche Strafmaß wurde im Artikel erwähnt. Verknackt sie…..

    Es gibt einen Kriminalroman von Maj Sjöwall & Per Wahlöö mit dem Titel „Und die Großen lässt man laufen“ in Anlehnung an die Redensart: „Die kleinen Diebe hängt man, die großen lässt man laufen“.

    Das ist nach wie vor gelegentlich zu beobachten. Es gibt Personen, die sind unangreifbar, und können sich im Zweifelsfall an nichts erinnern, oder haben die richtigen Geschäftspartner (beinahe hätte ich Freunde geschrieben…).

    • zur Klarstellung des Sachverhalts: Die Mieter haben keine Ferienwohnung gemietet, sondern eine Wohnung zum Leben. Der Schaden für die Mieter besteht u.a. in nun notwendigen Umzugskosten und der gezahlten „Maklerprovision“. Die gezahlten Kautionen dürften sie wohl auch kaum zurückerhalten haben. Insgesamt dürfte der Schaden der Mieter in jedem einzelnen Fall bei weit über der Bagatellgrenze von 400€ liegen. Die schwerwiegendste Straftat ist übrigens die kriminelle Vereinigung. Allein dafür drohen mindestens 3 Jahre Haft. Jeder Eigentümer hat laut Verfassung das Recht auf Schutz seines Eigentums. Das gilt auch für Unternehmen und Banken. Da die Immobilien sich wie erwähnt in einem Zwangsvollstreckungsverfahren befinden, macht es für eine erfolgreiche Verwertung natürlich einen erheblichen Unterschied, ob die Wohnung leer steht oder jemand darin wohnt. Wenn eine Immobilie in der Zwangsversteigerung einen schlechteren Verkaufspreis erzielt, weil sie besetzt ist, dann wird auch der Schuldner (vielleicht eine Privatperson?) geschädigt, weil er nach der Bank nach Abzug des Versteigerungserlöses noch immer Geld schuldet. Banken haben kein Interesse, Immobilieneigentümer zu sein. Immobilien, die ihnen gehören, weil sie in einer Versteigerung den Zuschlag erhalten haben, lassen sich besser verkaufen, wenn niemand darin wohnt. Das Recht am Eigentum beinhaltet auch das Recht, eine Wohnung leer stehen zu lassen, um sie zu verkaufen. Wäre das Recht auf Eigentum nicht geschützt, würden Banken irgendwann keine Wohnungskäufe und auch keinen Wohnungsbau mehr finanzieren. Damit wäre auch niemandem geholfen und das Angebot an Wohnungen würde mittel- und langfristig weiter sinken. Es geht im Strafrecht also weniger um die Höhe des entstandenen finanziellen Schadens, der ohnehin Gegenstand eines Zivilverfahrens, sondern auch um den Schutz von Rechtsgütern wie dem Eigentum und der Rechtsordnung im Ganzen.

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