Von RIU angestrengtes Strafverfahren gegen Beamte der Küstenbehörde eingestellt

Justiz-Hammer-Riu-Oliva-Beach

Die Hotelkette RIU musste im Streit um den Fortbestand oder Abriss ihrer beiden Hotels im Norden von Fuerteventura erneut eine Niederlage vor Gericht einstecken.

RIUs Strategie, in den Verfahren zum Widerruf der Konzessionen des RIU Oliva Beach und des RIU Tres Islas federführende Beamte der Küstenbehörde und des Umweltministeriums durch eine Strafklage kaltzustellen, ist gescheitert.

RIU hatte die Generaldirektorin für Küsten und Meere, Ana Oñoro Valenciano, die stellvertretende Generaldirektorin für Meeres- und Küstennutzung, Ainhoa Pérez Puyol, sowie den Generalsekretär des Ministeriums für den ökologischen Übergang und die demografische Herausforderung, Jacobo Martín Fernández angezeigt. Die Fuerteventura-Zeitung berichtete in diesem Beitrag ausführlich über die Strafklage.

Die Eigentümer der beiden Hotels trugen vor, dass die Beklagten böswillig gehandelt haben, sodass ein mutmaßlicher strafbarer Amtsmissbrauch begangen worden sein könnte, der in einer „offensichtlichen Verfolgung, die nicht im Einklang mit den bestehenden Rechten und den erteilten Verwaltungsgenehmigungen steht“, bestand.

Das Untersuchungsgericht Nr. 36 des Provinzgerichts von Madrid ließ die Klage im Februar 2023 zum Verfahren zu. Die Staatsanwaltschaft legte Einspruch gegen die Zulassung zum Verfahren ein, da aus ihrer Sicht keine Straftat vorlag und weil die Klage auf die „Zukunft gerichtete Ermittlungen“ beabsichtigte, was eine Verletzung des Rechts auf einen Prozess mit den notwendigen Garantien darstelle.

Die drei angeklagten Beamten mussten ihre Mitarbeit an den Verwaltungsverfahren gegen die RIU-Hotels während der Dauer des Strafverfahrens einstellen.

Einstellung des Strafverfahrens

Mit Beschluss vom 27. Februar 2024 hat das Provinzgericht Madrid das Strafverfahren gegen die drei Beamten eingestellt.

In der Entscheidung führt das Gericht an, dass „die Hotelkette die These vorgebracht hat, dass die Angeklagten alles in ihrer Macht stehende unternommen hätten um die Entscheidung über die Baugenehmigungen für das Oliva Beach ungerechtfertigterweise hinauszuzögern. Allerdings, so das Gericht, wurde entdeckt, dass RIU nicht die einzige Eigentümerin der Anlage war, da es rund 20 Apartments anderer Eigentümer gibt. Dies verstößt gegen die Konzession, die die spanische Regierung in 2003 erteilt hatte.

Als Konsequenz wurde von Amts wegen ein komplexes Verfahren zur Revision der Konzession eingeleitet und zur gleichen Zeit von der Klägerin [RIU bestimmte technische Unterlagen angefordert, was letztlich dazu führte, dass die Hotelkette ihren Antrag freiwillig zurückzog, führte das Gericht weiter aus.

„Logischerweise begeht derjenige keine ungesetzliche Handlung, der bei der Ausübung der Rechte und Pflichten seines Amtes legitim handelt“, erklärt das Gericht.

Darüber hinaus „erfordere der Straftatbestand des „ungerechten“ mutmaßlichen Amtsmissbrauchs, den das Unternehmen den Beamten vorwarf, das vorliegen eines spezifischen subjektiven Elements, nämlich der Arglist, die in den vorgetragenen Tatsachen nicht zu erkennen ist“.

Das Provinzgericht konnte im Verhalten der Verantwortlichen im Ministerium keinen Anschein strafbarer Handlungen beobachten.

Das Gericht ergänzte, dass das Unternehmen gegen das verhängte Bußgeld vor dem Nationalgericht Klage eingereicht hat und dass es völlig sinnlos sei, strafrechtliche Ermittlungen über einen Verwaltungsakt einzuleiten, solange das zuständige Verwaltungsgericht noch gar nicht über dessen Rechtmäßigkeit entschieden hat.

Dasselbe gelte auch für die Verfahren zum Widerruf der Konzessionen der beide Hotels.

Das spanische Umweltministerium hat die Konzession für das Hotel RIU Oliva Beach mittlerweile für abgelaufen erklärt und den Abriss angeordnet.

Die Entscheidung im Verwaltungsverfahren bezüglich des RIU Tres Islas steht noch aus.

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