Küstenwache erwischt auf Fuerteventura pensionierten Berufsfischer mit abgemeldetem Boot

Abgemeldetes-Fischerboot

Die Küstenwache der Guardia Civil von Fuerteventura hat am 30. Juli 2024 einen 69-jährigen Mann angezeigt, weil er als Eigentümer eines Berufsfischerbootes von El Cotillo aus zum Fischen rausgefahren war, obwohl das Boot bereits endgültig aus dem Fischereiflottenregister gestrichen war.

Die Küstenwache von Fuerteventura führt im Rahmen der Überwachung des Seegebiets regelmäßig Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen durch, um sicherzustellen, dass sowohl Berufsfischer als auch Freizeitsportler die geltenden Vorschriften einhalten.

Aus diesem Grund führte ein Patroullienboot der Guardia Civil am 30. Juli 2024 eine präventive Überwachung in verschiedenen Häfen der Insel Fuerteventura durch. Dabei wurde im Hafen von El Cotillo ein Berufsfischerboot entdeckt, das gerade von einem Fischereieinsatz zurückkehrte, obwohl es endgültig aus dem Fischereiflottenregister gestrichen war.

An Bord dieses Bootes befanden sich 8,75 Kilo Bocinegros (Pagrus pagrus/ Gemeine Meerbrasse), die in der Fischereigenossenschaft in El Cotillo abgegeben wurden. Der Eigentümer des Bootes, ein pensionierter Fischer hatte das Boot seit August 2023 endgültig aus dem Berufsfischereiflottenregister abgemeldet hatte und war alleine zum Fischen rausgefahren.

Patroullienboot Guardia Civil
Patroullienboot der Küstenwache der Guardia Civil im Einsatz vor Fuerteventura

„Die Eintragung im Fischereiflottenregister ist eine unverzichtbare Voraussetzung für die Ausübung der Fischerei und ein grundlegendes Element für die Verwaltung der Meeresfischerei und die Regulierung der Fischereiflotte“, erklärte die Guardia Civil.

Die Guardia Civil erklärte in einer Mitteilung, dass das staatliche Seefischereigesetz „die Ausübung oder Durchführung beruflicher Meeresfischereitätigkeiten ohne Eintragung im Fischereiflottenregister als sehr schwere Ordnungswidrigkeit“ einstuft.

Die Höhe des Bußgeldes für eine schwere Ordnungswidrigkeit liegt zwischen 60.001 und 600.000 Euro. Außerdem kann zusätzlich die vorübergehenden Stilllegung des Schiffes oder sogar dessen Beschlagnahmung angeordnet werden.

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