Spanische Kartellbehörde verhängt Rekordstrafe gegen Booking.com

Bußgeld-Booking.com-Spanien

Die Nationale Kommission für Märkte und Wettbewerb (Comisión Nacional de los Mercados y la Competencia/ CNMC) hat ihre Drohung wahrgemacht und dem Online-Hotel-Buchungsportal Booking.com ein Bußgeld von 413,2 Millionen Euro auferlegt. Es handelt sich dabei um das höchste Bußgeld, das jemals von der spanischen Kartellbehörde verhängt wurde. Ursprünglich stand sogar ein Bußgeldbetrag von 486 Millionen Euro im Raum.

Nach einer Beschwerde der Spanischen Vereinigung der Hotelmanager (Asociación Española de Directores de Hotel/ AEDH) im Jahr 2021 haben die Untersuchungen der spanischen Wettbewerbshüter ergeben, dass Booking.com in Spanien tatsächlich zu wettbewerbswidrige Praktiken angewendet hat, die nicht nur die Hoteliers, sondern auch andere Online-Reisebüros betreffen.

Die CNMC stellte fest, dass der Online-Gigant für Hotelreservierungen, der in Spanien einen Marktanteil zwischen 70 und 90 % auf sich konzentriert, seine marktbeherrschende Stellung seit dem 1. Januar 2019 bis heute durch folgende wettbwerbswidrige Praktiken ausgenutzt hat:

  • Missbrauch einer ausbeuterischen marktbeherrschenden Stellung durch die Auferlegung mehrerer unausgewogener Vertragsbedingungen gegenüber Hotels in Spanien, wie die berüchtigte Tiefstpreisklausel, die Hotels daran hindert, ihre Zimmer auf ihren eigenen Webseiten zu einem niedrigeren Preis anzubieten als auf Booking.com.
  • Missbrauch einer ausschließenden marktbeherrschenden Stellung durch die Einschränkung des Wettbewerbs anderer Online-Reisebüros, die dieselben Dienstleistungen anbieten. Booking hatte Hotelbetreibern ein Bonusprogramm angeboten und sie dadurch dazu verleitet, möglichst viel Umsatz über Booking und nicht über andere Plattformen zu machen. Konkurrierenden Hotelplattformen werden dadurch de facto vom Markt ausgeschlossen.

Außerdem hat die spanische Kartellbehörde bemängelt, dass Booking.com den spanischen Hoteliers die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur in englischer und nicht in spanischer Sprache zur Verfügung gestellt hat.

In Deutschland ist eine Tiefstpreisklausel bereits seit 2015 gesetzlich verboten, wodurch anders als in Spanien eine eindeutige Rechtslage geschaffen wurde. Außerdem verwendet Booking in Deutschland schon deutsche AGB.

Neben dem Bußgeld die Kartellbehörde Booking.com mehrere Auflagen gemacht, um sicherzustellen, dass weder die Verhaltensweisen, die zu den Verstößen führten, noch andere, die einen gleichwertigen Effekt haben könnten, in Zukunft fortgesetzt werden.

Booking.com hatte bereits Mitte Juni 2024, also vor dem Bußgeldbescheid der spanischen Kartellbehörde, allen Hotels in Europa mitteilt, dass das Unternehmen ab dem 1. Juli 2024 komplett auf solche Klauseln verzichtet.

Weitere Sanktionen

Es ist nicht das erste und nicht das letzte Mal, dass Booking mit solchen Untersuchungen und Sanktionen konfrontiert wird. Die russischen Kartellbehörden haben das Unternehmen mehrfach wegen missbräuchlicher Marktpraktiken bestraft, und es wird in ähnlicher Weise in der Schweiz und in Polen untersucht. Auch in Italien läuft seit März 2024 ein Wettbewerbsverfahren gegen Booking.com.

Booking.com will gegen Bußgeldbescheid klagen

Booking hat sich kurz nach der Verhängung des Bußgeldes geäußert und angekündigt, gegen das Bußgeld gerichtlich vorzugehen.

Außerdem regt das Unternehmen eine Diskussion darüber an, diese Themen auf EU-Ebene im Rahmen des „Gesetzes über die Digitalen Märkte“ zu regeln und nicht „Land für Land“, wie es die CNMC macht.

Trotz der Enttäuschung bleibe das Engagement für den spanischen Markt jedoch „intakt“, erklärte Booking und betonte, dass das Unternehmen „in einer gegenseitig gewinnbringenden und ausgewogenen Partnerschaft mit fast 200.000 Hotels und Unterkünften in Spanien zusammenarbeite“.

Bestimme den Lohn für unsere Arbeit!

Wenn Du unsere Inhalte nützlich, unterhaltsam oder informativ findest, kannst Du den Lohn für unsere Arbeit selbst bestimmen. Das geht ganz einfach über diesen Link:

114124d55f224760a4bf48ca34744ce5
https://www.fuerteventurazeitung.de/du-bestimmst-den-lohn-fuer-unsere-arbeit/ banner 300x250 Bestimme den Lohn

Weitere Beiträge im Bereich Fuerteventura Nachrichten