Die Kontrolle der Einhaltung von Naturschutzgesetzen und deren Ahndung durch Bußgeldverfahren im Falle von Zuwiderhandlungen ist eigentlich Sache der jeweiligen Inselregierungen (Cabildos) der Kanarischen Inseln. Verstöße gegen die Vorschriften der Stadtplanung und gegen das Baurecht liegen dagegen im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Gemeinde, in deren Territorium die Verstöße begangen wurden.
Allerdings besteht für die einzelnen Behörden die Möglichkeit, diese Aufgaben und Zuständigkeiten zu bündeln und in die Hände der Kanarischen Naturschutzagentur (Agencia Canaria de Protección del Medio Natural/ ACPMN) zu geben. Bisher hatten nur die Cabildos von El Hierro und La Gomera von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Am 31. Juli 2024 hat die Inselregierung von Fuerteventura (Cabildo) beschlossen, Mitglied der ACPMN zu werden. Diese Maßnahme ist eine Reaktion auf die wachsende Notwendigkeit der Durchsetzung des gesetzlichen Schutzes der Naturgebiete der Insel und den Mangel an spezialisierten menschlichen Ressourcen in den Inselbehörden, heißt es in einer Pressemitteilung des Cabildo.
„Der Beitritt des Cabildo zur Kanarischen Agentur für den Schutz der Natur ist ein bedeutender Schritt zum Schutz unserer Naturgebiete. Diese Zusammenarbeit wird eine effektivere und spezialisierte Verwaltung ermöglichen und sicherstellen, dass unsere Umweltpolitik streng und wirksam umgesetzt wird. Wir sind entschlossen, gemeinsam zu arbeiten, um die Naturressourcen unserer Insel zu bewahren und eine nachhaltige Umwelt für zukünftige Generationen zu gewährleisten“, erklärte die Inselpräsidentin Lola García.
Mit dem Beitritt zur ACPMN überträgt die Inselregierung von Fuerteventura der Agentur die Zuständigkeiten für Inspektion, Überwachung, Sanktionierung und Wiederherstellung der Legalität im Bereich des Umweltschutzes und der Verwaltung von Naturschutzgebieten übertragen. Zudem wird die Inselbehörde mit den Organen und dem Personal der Agentur zusammenarbeiten und personelle und materielle Mittel im Wert von 120.000 Euro bereitstellen.
Für das Jahr 2024 wird das Cabildo der Agentur eine Einheit bestehend aus zwei Umweltagenten sowie eine Verwaltungseinheit mit mindestens einem Verwaltungsangestellten für den Publikumsverkehr zur Verfügung stellen. Außerdem wird ein Büro eingerichtet, in dem diese Einheiten untergebracht werden, und welches als Inselzentrale der ACPMN dient. Darüber hinaus werden ein Geländewagen, drei Computer, ein Drucker und ein Kopierer bereitgestellt.
Dieses Abkommen tritt nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Kanarischen Inseln (BOC) in Kraft und hat eine Laufzeit von vier Jahren.
Aufgaben der Kanarischen Agentur für den Schutz der Natur
Die Kanarische Agentur für den Schutz der Natur ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts in Form eines Konsortiums. Ihr Zweck ist die gemeinsame Ausübung der Überwachungs- und Ahndungsfunktionen im Bereich Umwelt- und Naturschutz sowie der territorialen und städtebaulichen Planung durch die öffentliche Verwaltung der Autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln sowie durch die beteiligten Insel- und Gemeindeverwaltungen.
Darüber hinaus unterstützt und berät sie diese Verwaltungen in diesen Themenbereichen und übernimmt alle weiteren ihr durch die Rechtsordnung zugewiesenen Aufgaben.
Zusätzlich zu den in der städtebaulichen Gesetzgebung festgelegten Kompetenzen ist die Kanarische Agentur für den Schutz der Umwelt für die Ausübung folgender Funktionen zuständig, sofern diese nicht ausdrücklich durch Gesetz einem Organ der öffentlichen Verwaltung der Autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln zugewiesen sind:
- Einleitung, Durchführung und Entscheidung von Bußgeld- und Wiederherstellungsverfahren auf Ebene der Autonomen Region der Kanarischen Inseln aufgrund von Verstößen in den Bereichen Küsten, Naturerbe und Biodiversität, Abfall, Erhaltung der Wildtiere in zoologischen Gärten, genetisch veränderte Organismen, Umweltverträglichkeitsprüfung von Projekten, kontaminierte Böden, integrierte Vermeidung und Kontrolle der Verschmutzung, potenziell luftverschmutzende Aktivitäten, Handel mit Emissionsrechten für Treibhausgase und Umwelthaftung.
- Inspektion im Rahmen von Sanktions- und Wiederherstellungsverfahren im Umweltbereich sowie Unterstützung der „Generaldirektion für den Kampf gegen den Klimawandel und die Umwelt“ bei der Inspektion.
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