Mann greift Exfreundin auf Fuerteventura trotz Kontaktverbot an: Festnahme

Handschellen

Die Gemeindepolizei von Puerto del Rosario hat am 7. November 2024 einen 33-jährigen Mann festgenommen, der im Verdacht steht, seine Expartnerin in deren Wohnung angegriffen zu haben.

Die Gemeindepolizei wurde gegen 06:30h alarmiert, woraufhin die Beamten sofort zur Wohnung im Stadtteil Buenavista in der Hauptstadt von Fuerteventura eilten.

Dort trafen sie auf das Opfer, eine 29-jährige Frau, die offensichtlich körperlich angegriffen worden war. Laut ihren Angaben handelte es sich bei dem Angreifer um ihren Expartner, gegen den ein gerichtliches Kontaktverbot verhängt worden war.

Die Polizei kümmerten sich zunächst um das Opfer und stellten anschließend fest, dass tatsächlich ein Kontaktverbot bestand.

Die Beamten konnten den mutmaßlichen Aggressor in der Nähe seiner Wohnung ausfindig machen und nahmen ihn fest
Der 33-jährige stammt aus Huelva und war bereits polizeibekannt.

Kontaktverbot im spanischen Recht

Ein Kontaktverbot kann im spanischen Recht entweder als Strafe als Ergebnis einer Verurteilung wegen bestimmter Straftaten (orden de alejamiento, Art. 48 código penal) oder als vorsorgliche Schutzmaßnahme wegen des begründeten Verdachts auf das Vorliegen einer Straftat, wegen derer eine objektives für das Opfers besteht (orden de protección, Art. 544 ter des Ley de Enjuiciamiento Criminal [spanische Strafprozessordnung]).

Ein Kontaktverbot als Bestandteil eines Urteils in einem Strafverfahren kann verschiedene Elemente beinhalten. Dazu gehören das Verbot, an bestimmten Orten zu wohnen (art. 48,1 CP), sich dem Opfer oder Familienangehörigen zu nähern (art. 48,2 CP) oder mit dem Opfer zu kommunizieren (art. 48,3 CP).

Der Richter kann sogar elektronische Maßnahmen zur Kontrolle anordnen („elektronische Fußfessel“).

Die Maßnahme kann für die Dauer von einem bis zu 10 Jahren angeordnet werden. Wird der Täter zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, beginnt die Frist nach der Verbüßung der Freiheitsstrafe.

Die Nichtbeachtung eines Kontaktverbots, egal ob es als Strafe oder als vorsorgliche Maßnahme verhängt wurde, ist für sich selbst eine Straftat (art 468,2 CP). Sie ist mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis einem Jahr bedroht.
Im oben beschriebenen Fall kommt, je nach Art der Verletzungen, die das Opfer erlitten hat, natürlich noch eine Bestrafung wegen Körperverletzung hinzu.

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