Verantwortlicher einer Reinigungsfirma auf Fuerteventura wegen illegaler Beschäftigung festgenommen

Handschellen

Die Nationalpolizei von Puerto del Rosario hat in Zusammenarbeit mit der Arbeits- und Sozialinspektion den Verantwortlichen einer Reinigungsfirma auf Fuerteventura festgenommen. Der Mann soll spanische Arbeitnehmer beschäftigt haben, ohne diese bei der Sozialversicherung anzumelden. Außerdem soll er ausländische Arbeitnehmer ohne Aufenthaltsgenehmigung beschäftigt haben.

Der Verdächtige war bereits polizeilich aktenkundig.

Der Einsatz fand im Rahmen der Aktionstage „Joint Action Day-JAD 2024“ in Betrieben in Fuerteventuras Hauptstadt Puerto del Rosario statt und zielte darauf ab, mögliche Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte, Sozialbetrug und Menschenhandel aufzudecken und zu bekämpfen.

Der Einsatz wurde am 9. Oktober 2024 im Industriegebiet El Matorral (Puerto del Rosario) durchgeführt. Dabei entdeckten die Beamten zwei Arbeiter, die Reinigungsarbeiten ausführten, jedoch keine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis besaßen und sich somit in einer irregulären Situation befanden.

Die Ermittlungen anschließenden Ermittlungen ergaben, dass der Festgenommene, Geschäftsführer des Reinigungsunternehmens, wiederholt und über einen längeren Zeitraum sowohl ausländische Arbeitskräfte ohne gültigen Aufenthaltsstatus als auch inländische Arbeiter ohne Anmeldung bei der Sozialversicherung beschäftigte und somit gegen Arbeits- und Einwanderungsvorschriften verstieß.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Festgenommene der zuständigen Justizbehörde überstellt.

Illegale Beschäftigung im spanischen Strafrecht

Die Beschäftigung eines Arbeitnehmers ohne Anmeldung bei der Sozialversicherung ist in der Regel eine Ordnungswidrigkeit, die mit hohen Bußgeldern geahndet wird.
Unter bestimmten Voraussetzung kann es sich jedoch auch um eine Straftat handeln, wenn in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße mehr als ein bestimmter Prozentsatz der Arbeiter nicht angemeldet ist. Bei Unternehmen mit 6 bis 10 Beschäftigten liegt dieser Prozentsatz bei 50%. Ist also mehr als die Hälfte der Arbeiter nicht angemeldet liegt eine Straftat vor. Die Strafe liegt zwischen 6 Monaten und 6 Jahren. Hinzu kommt eine Geldstrafe.

Wenn wiederholt Ausländer ohne Arbeitsgenehmigung beschäftigt werden, liegt ebenfalls eine Straftat vor. Die Strafandrohung liegt bei 3 bis 18 Monaten Gefängnis oder Geldstrafe.

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