Guardia Civil ermittelt gegen illegale Endurotouren in Schutzgebieten auf Fuerteventura

Illegale-Enduro-Touren

Die Guardia Civil hat auf Fuerteventura die Verantwortlichen mehrerer Unternehmen identifiziert, die mutmaßlich illegale Touren mit Geländemotorrädern durch geschützte Naturräume und Gebiete der Insel organisiert und beworben haben sollen, in denen entsprechende Aktivitäten gesetzlich verboten sind. Für einige der betroffenen Zonen bestanden sogar temporäre Zugangsbeschränkungen zum Schutz brütender Vogelarten.

Wie die Kommandantur der Guardia Civil in Las Palmas mitteilte, wurde die Maßnahme von Beamten des Umweltschutzdienstes SEPRONA (Servicio de Protección de la Naturaleza) durchgeführt. Die Ermittlungen begannen, nachdem Hinweise auf Unternehmen eingegangen waren, die im Bereich des sogenannten Motortourismus tätig sind und Touren durch ökologisch besonders sensible Gebiete auf Fuerteventura angeboten haben sollen.

Touren führten durch besonders geschützte Gebiete

Nach Angaben der Guardia Civil gehörten zu den betroffenen Bereichen unter anderem Vogelschutzgebiete (Zonas de Especial Protección para las Aves, ZEPA) sowie besondere Schutzgebiete (Zonas Especiales de Conservación, ZEC). Für diese Gebiete gelten besondere Schutzmaßnahmen und sie sind teilweise während der Brutzeit bestimmter Vogelarten vorübergehend gesperrt.

Die zeitweiligen Schließungen werden von der Inselverwaltung angeordnet, um Störungen der Vögel während ihrer Fortpflanzungsphase zu vermeiden. Fuerteventura beherbergt zahlreiche empfindliche Vogelarten und zählt zu den bedeutendsten Gebieten für den Schutz von Steppen- und Küstenvögeln auf den Kanarischen Inseln.

Auf Grundlage der ersten gesammelten Informationen führten die Beamten verschiedene Ermittlungsmaßnahmen durch, um die Sachverhalte zu überprüfen und die mögliche Verantwortung der beteiligten Unternehmen festzustellen.

SEPRONA intensivierte Überwachung

Im weiteren Verlauf verstärkte der SEPRONA die Überwachungs und Kontrollmaßnahmen. Hierzu wurden spezielle Beobachtungsmaßnahmen in den Gebieten eingeleitet, in denen Hinweise auf die Durchführung dieser Aktivitäten vorlagen.

Als Ergebnis dieser Ermittlungen gelang es der Guardia Civil, sowohl die Fahrer als auch die Verantwortlichen der untersuchten Unternehmen zu identifizieren.

Die Beamten stellten außerdem fest, dass die Unternehmen touristische Komplettpakete anboten, die Unterkünfte sowie geführte Touren mit motorisierten Fahrzeugen durch geschützte Naturräume umfassten. Nach bisherigen Erkenntnissen verfügten die Anbieter mutmaßlich nicht über die erforderlichen Genehmigungen und Unterlagen, die für Freizeit und Aktivtourismus auf den Kanarischen Inseln vorgeschrieben sind.

Hohe Geldstrafen möglich

Wegen dieser Sachverhalte wurden Anzeige wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das kanarische Gesetz 4/2017 vom 13.07.2017 über Bodenordnung und geschützte Naturräume der Kanarischen Inseln (Ley 4/2017, del Suelo y de los Espacios Naturales Protegidos de Canarias) eingeleitet. Dafür sind Geldbußen zwischen 600 und 6.000 Euro vorgesehen.

Darüber hinaus leitete die Guardia Civil Verfahren wegen möglicher Verstöße gegen das kanarische Tourismusgesetz 7/1995 vom 06.04.1995 (Ley 7/1995, de Ordenación del Turismo de Canarias) ein. In diesem Fall können die Sanktionen deutlich höher ausfallen und Geldstrafen zwischen 1.500 und 300.000 Euro erreichen.

Die Behörden weisen seit Jahren darauf hin, dass das Befahren geschützter Naturräume mit motorisierten Fahrzeugen auf Fuerteventura erhebliche Auswirkungen auf empfindliche Ökosysteme haben kann. Neben der direkten Störung brütender Vogelarten können auch Schäden an der Vegetation, Bodenerosion sowie Beeinträchtigungen von Lebensräumen entstehen. Insbesondere in Schutzgebieten gelten daher strenge Vorschriften, die sowohl von privaten Nutzern als auch von gewerblichen Anbietern eingehalten werden müssen.

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