Drohne prallt gegen Wachturm des Gefängnisses in Tahiche auf Lanzarote

Gefängnis-Tahiche

Auf Fuerteventura gibt es kein Gefängnis, weshalb alle Personen, gegen die auf Fuerteventura Untersuchungshaft angeordnet wird, oder die eine Haftstrafe verbüßen müssen, in der Haftanstalt Tahiche auf Lanzarote untergebracht werden.

Am 05.07.2026 ist ein Drohne gegen einen Wachturm des Gefängnisses geprallt. Der Vorfall hat erneut die Diskussion über den Einsatz unbemannter Fluggeräte im Umfeld von Justizvollzugsanstalten entfacht. Die Gewerkschaft der Strafvollzugsbediensteten ACAIP (Agrupación de los Cuerpos de la Administración de Instituciones Penitenciarias) warnt vor einer zunehmenden Zahl solcher Flüge und den damit verbundenen Sicherheitsrisiken

Drohne stürzt nach Kollision ab

Nach Angaben von ACAIP ereignete sich der Vorfall am 05.07.2026 gegen 13.00 Uhr. Die Drohne überflog zunächst die Anlagen des Centro Penitenciario de Tahiche und kollidierte anschließend mit einem der Sicherheitstürme der Haftanstalt. Nach dem Aufprall stürzte das Fluggerät zu Boden.

Die Gewerkschaft machte den Vorfall öffentlich und verweist auf eine steigende Zahl von Drohnenflügen über dem Gefängnisgelände. Nach Ansicht von ACAIP handelt es sich dabei um eine Entwicklung, die mit zunehmender Sorge beobachtet werden müsse.

Gefahr durch Schmuggel in Haftanstalten

ACAIP weist darauf hin, dass Drohnen zunehmend genutzt werden, um verbotene Gegenstände in Gefängnisse einzuschleusen. Solche Aktionen würden zwar häufig während der Nachtstunden durchgeführt, um eine Entdeckung zu erschweren. Die Gewerkschaft betont jedoch, dass moderne Drohnen immer leiser würden und deshalb selbst akustisch nur schwer zu orten seien.

Zu den Gegenständen, die nach Angaben der Organisation regelmäßig mit Drohnen transportiert werden, zählen Betäubungsmittel wie Kokain, Heroin und Haschisch. Darüber hinaus würden auch moderne Mobiltelefone auf diesem Weg in Haftanstalten gelangen. ACAIP erklärt, dass die Zahl der beschlagnahmten Mobiltelefone in den vergangenen Monaten „exponentiell angestiegen“ sei.

Sicherheitsrisiko für Gefängnis und Luftverkehr

Nach Auffassung der Gewerkschaft beeinträchtigt die Einschleusung verbotener Gegenstände die Sicherheit innerhalb der Haftanstalt erheblich. Gleichzeitig erschwere sie die Erfüllung der zentralen Aufgabe des Strafvollzugssystems, nämlich die Wiedereingliederung und soziale Resozialisierung der Inhaftierten.

Besonders kritisch bewertet ACAIP die Lage der Haftanstalt Tahiche. Das Gefängnis befindet sich innerhalb des Einfluss- und Kontrollbereichs des Flughafens César Manrique Lanzarote. Die Präsenz von Drohnen in diesem Bereich könne daher nicht nur die Sicherheit des Gefängnisses beeinträchtigen, sondern auch ein Risiko für den Luftverkehr darstellen. Unbemannte Fluggeräte könnten den regulären Flugverkehr stören und damit zusätzliche Gefahren für die Flugsicherheit verursachen.

Fehlende technische Mittel zur Abwehr

Die Gewerkschaft erinnert daran, dass die äußere Überwachung des Gefängnisses in die Zuständigkeit der Guardia Civil fällt, während die Sicherheit innerhalb der Anstalt von den Justizvollzugsbeamten gewährleistet wird.

Nach Angaben von ACAIP verfügen derzeit jedoch weder die Guardia Civil noch die Gefängnisverwaltung über spezielle technische oder materielle Mittel, um Drohnen zuverlässig zu erkennen oder unschädlich zu machen. Die Verantwortlichen seien weitgehend auf die direkte Beobachtung angewiesen, um auf solche Vorfälle reagieren zu können.

Der Absturz der Drohne an dem Wachturm am 05.07.2026 verdeutlicht nach Ansicht der Gewerkschaft die Notwendigkeit zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen. Angesichts der zunehmenden Verbreitung leistungsfähiger Drohnen fordert ACAIP eine bessere technische Ausstattung, um unerlaubte Überflüge frühzeitig zu erkennen und mögliche Gefahren für den Strafvollzug sowie für den Luftverkehr wirksam zu verhindern.

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