Die Seebehörde von Las Palmas (Capitanía Marítima de Las Palmas) hat ein unter niederländischer Flagge fahrendes Frachtschiff festgesetzt und eine Sicherheitsleistung in Höhe von 50.000 Euro verhängt, nachdem der Kapitän bei einer Alkoholkontrolle den zulässigen nationalen und internationalen Grenzwert überschritten hatte. Dies teilte die Generaldirektion der Handelsmarine (Dirección General de la Marina Mercante) des spanischen Ministeriums für Verkehr und nachhaltige Mobilität am 09.07.2026 mit.
Auslöser der Maßnahmen war ein Hinweis der niederländischen Seeverwaltung. Die niederländische Seefahrtsbehörde hatte die spanischen Behörden per E-Mail über den Verdacht in Kenntnis gesetzt, dass sich ein Besatzungsmitglied des Schiffes MARIETJE DEBORAH möglicherweise in alkoholisiertem Zustand befinde.
Zu diesem Zeitpunkt war das Schiff bereits abfahrbereit im Hafen von Las Palmas auf Gran Canaria. Nach Eingang der Information ordnete der Kapitän der Hafenbehörde von Las Palmas, Ignacio Gallego, jedoch an, dass das Schiff den Hafen nicht verlassen darf.
Komplette Besatzung musste Alkoholtest absolvieren
Mit Unterstützung der Guardia Civil wurde anschließend die gesamte Besatzung einer Alkoholkontrolle unterzogen. Nach Angaben der Seebehörde überschritt lediglich der Kapitän den zulässigen Grenzwert von 0,25 Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft. Dieser Grenzwert entspricht sowohl den in Spanien geltenden Vorschriften als auch internationalen Regelungen für die Sicherheit in der Schifffahrt.
Aufgrund des positiven Testergebnisses wurde die sofortige Festsetzung des Schiffes angeordnet. Das Schiff bleibt im Hafen von Las Palmas, bis die laufenden Kontrollen abgeschlossen sind.
Zusätzliche Hafenstaatkontrolle angeordnet
Neben der Alkoholkontrolle ordnete die Seebehörde auch eine sogenannte MoU Inspektion an. Dabei handelt es sich um eine Hafenstaatkontrolle (Port State Control), die bei unter ausländischer Flagge fahrenden Schiffen durchgeführt wird. Ziel dieser Inspektionen ist es, mögliche technische, sicherheitsrelevante oder betriebliche Mängel festzustellen, die die Sicherheit von Besatzung, Schiff oder Umwelt beeinträchtigen könnten.
Die Behörden prüfen derzeit, ob neben dem festgestellten Alkoholverstoß weitere Beanstandungen vorliegen. Erst nach Abschluss dieser Überprüfung wird über die Freigabe des Schiffes entschieden.
Sanktionsverfahren bereits eingeleitet
Die Seebehörde von Las Palmas hat bereits die Einleitung eines Sanktionsverfahrens gegen das Schiff beziehungsweise dessen Verantwortliche veranlasst. Bevor das Schiff den Hafen verlassen darf, muss der Reeder eine Sicherheitsleistung von 50.000 Euro hinterlegen.
Darüber hinaus wird die gesamte Besatzung erneut einen Alkoholtest absolvieren müssen. Erst wenn alle Besatzungsmitglieder die vorgeschriebenen Kontrollen erfolgreich bestehen und die Behörden keine weiteren Mängel feststellen, kann das Schiff seine Reise fortsetzen.
Der Vorfall verdeutlicht die strengen Sicherheitsanforderungen im internationalen Seeverkehr. Alkohol am Steuer eines Schiffes gilt als erhebliche Gefährdung der Schifffahrt und kann insbesondere bei großen Frachtschiffen oder Passagierschiffen schwerwiegende Folgen für die Sicherheit auf See, in Häfen sowie für die Meeresumwelt haben. Die Zusammenarbeit zwischen den niederländischen und spanischen Seebehörden zeigt zudem, wie eng die internationalen Kontrollmechanismen im maritimen Bereich inzwischen verzahnt sind, um Risiken frühzeitig zu erkennen und Gefahren für die Schifffahrt zu verhindern.
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