Auf Fuerteventura war am 19. Februar 2026 ein 80-jähriger britischer Staatsbürger festgenommen worden, dem in Großbritannien sexuelle Übergriffe auf seine damals minderjährige Tochter vorgeworfen werden. Die spanische Audiencia Nacional hat erneut erklärt, dass sie sich aus humanitären Gründen nicht gegen eine Aussetzung der bereits grundsätzlich genehmigten Auslieferung stellen würde. Die endgültige Entscheidung liegt beim spanischen Ministerrat.
Festnahme in Puerto del Rosario
Der Mann wurde am 19. Februar 2026 um 8.45 Uhr in Puerto del Rosario aufgrund eines internationalen Haftbefehls festgenommen. Anschließend kam er unter Auflagen auf freien Fuß und muss unter anderem alle 15 Tage bei Gericht erscheinen.
Nach Angaben der Nachrichtenagentur EFE werfen die britischen Behörden dem 80-Jährigen insgesamt zehn sexuelle Übergriffe auf seine damals minderjährige Tochter vor. Die mutmaßlichen Taten sollen sich zwischen 1999 und 2001 ereignet haben.
Der Mann ist wegen dieser Vorwürfe bislang nicht verurteilt. Gegen ihn läuft ein Strafverfahren, daher gilt die Unschuldsvermutung. Die erhobenen Vorwürfe sind nicht als erwiesene Tatsachen zu verstehen.
Nach britischem Recht könnten die ihm zur Last gelegten Delikte jeweils mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. Nach spanischem Recht läge die Höchststrafe für die entsprechenden Straftaten bei sechs Jahren pro Tat.
Gesundheitszustand könnte Überstellung verhindern
Im Juli 2026 stimmte die Audiencia Nacional der Auslieferung grundsätzlich zu. Wegen des Gesundheitszustands des Beschuldigten hätte das Gericht jedoch keine Einwände gegen eine Aussetzung der Überstellung aus humanitären Gründen.
Der Mann leidet laut dem rechtsmedizinischen Gutachten unter chronischer Veneninsuffizienz, Lungenfibrose, schwerer chronischer Schlafapnoe und Tachykardie. Er benötigt Sauerstoff und ist zur Fortbewegung auf einen Rollstuhl angewiesen. Die Erkrankungen seien chronisch, könnten sich weiter verschlechtern und machten eine umfangreiche medikamentöse Behandlung erforderlich. Das Institut für Rechtsmedizin in Las Palmas rät deshalb von längeren Reisen ab.
Sowohl die spanische Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung sprechen sich für eine Aussetzung der Überstellung aus. Die Verteidigung hatte bereits im April 2026 ein rechtsmedizinisches Gutachten sowie konkrete, ausreichende und überprüfbare medizinische Garantien verlangt.
Medizinische Garantien aus Großbritannien möglich
Die Audiencia Nacional hält es für nachvollziehbar, dass die britischen Behörden bislang keine entsprechenden Garantien abgegeben haben, da diese noch nicht von ihnen verlangt worden seien. Zudem könnten sie den aktuellen Gesundheitszustand des Beschuldigten noch nicht kennen.
Das Gericht könnte beispielsweise verlangen, dass der Transport in einem medizinisch geeigneten Flugzeug erfolgt oder eine andere geeignete Transportmöglichkeit genutzt wird. Eine absolute medizinische Unmöglichkeit der Überstellung wurde bislang nicht festgestellt.
Ob und unter welchen medizinischen Bedingungen der 80-Jährige nach Großbritannien überstellt wird, ist damit weiterhin offen.
Wenn Du unsere Inhalte nützlich, unterhaltsam oder informativ findest, kannst Du den Lohn für unsere Arbeit selbst bestimmen. Das geht ganz einfach über diesen Link: