Kanarische Regierung will kein neues Bauland für Touristenbetten auf Fuerteventura

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Die kanarische Regierung will auf Fuerteventura keine weiteren Flächen für touristische Nutzung ausweisen. Allerdings verfügt die Insel aufgrund bereits gefestigter Baurechte von Projektentwicklern weiterhin über erhebliches Potenzial für den Bau zusätzlicher touristischer Betten. Darauf hat Manuel Miranda, Regierungsrat für Raumordnung in der kanarischen Regierung, am 4. September 2026 im kanarischen Parlament hingewiesen.

Miranda erklärte, dass die Auswirkungen des Tourismus auf die Flächennutzung auf Fuerteventura bereits „sehr viele“ Spannungen verursachten. Dazu gehörten eine geringere Verfügbarkeit von Wohnraum für die Einwohner, steigende Baukosten sowie ein zunehmender Druck auf Ressourcen und Infrastrukturen wie Wasser, Abfallentsorgung und Flächen.

Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze erhöhen den Druck

Als Beispiel nannte Miranda die Zunahme von Ferienwohnungen und Zweitwohnsitzen in bestimmten ländlichen Siedlungsgebieten im Norden von Fuerteventura. Grundstücke, die ursprünglich dazu dienen sollten, Wohnraum für die Einwohner der Insel zu schaffen, seien letztlich Gegenstand von Geschäften geworden, die mit Ferienwohnungen oder Zweitwohnsitzen zusammenhängen.

Nach Ansicht Mirandas sind sich die kanarische Regierung und die spanische Zentralregierung darin einig, dass die Kanarischen Inseln aufgrund ihres Status als Gebiet in äußerster Randlage der Europäischen Union eine besondere Behandlung benötigen, um die Ausbreitung von Zweitwohnsitzen begrenzen zu können.

Die kanarische Regierung arbeite dazu auch mit dem Kanarischen Gemeindeverband FECAM (Federación Canaria de Municipios) und den Gemeinden zusammen. Geprüft würden unter anderem Möglichkeiten über die Bauleitplanung, steuerliche Maßnahmen und die Anmeldung im Melderegister. Hinzu kämen Maßnahmen im Bereich Wohnungsbau sowie eine Beschleunigung der städtebaulichen Genehmigungsverfahren.

Keine neuen Flächen für mehr Hotelbetten auf Fuerteventura

Miranda betonte außerdem die Notwendigkeit, die Planungsinstrumente auf einem aktuellen Stand zu halten. Das neue Bodengesetz, dessen Verabschiedung er in absehbarer Zeit erwartet, soll ebenfalls Auswirkungen auf die Regulierung von Wohnraum und Flächen haben.

Gleichzeitig räumte der Regierungsrat ein, dass Fuerteventura weiterhin touristisches Wachstumspotenzial besitzt. Ursache seien bereits bestehende und rechtlich gefestigte Ansprüche bestimmter Projektentwickler.

„Mit dem, was derzeit noch genehmigt ist, mit den gefestigten Rechten vieler Projektentwickler, besteht noch Wachstumspotenzial“, erklärte Miranda.

Die verschiedenen Änderungen des Bodengesetzes und der raumordnungsrechtlichen Vorschriften hätten jedoch dazu beigetragen, die Ausweisung neuer touristischer Flächen auf Fuerteventura zu bremsen. Sowohl auf Fuerteventura als auch in der kanarischen Regierung bestehe Klarheit darüber, dass keine weiteren Flächen für touristische Nutzung ausgewiesen werden sollen, um die Zahl der Gästebetten nicht noch weiter zu erhöhen.

Belastungsgrenze von Fuerteventura soll ermittelt werden

Eine der Prioritäten sei deshalb, die Belastungsgrenze von Fuerteventura in Bezug auf Infrastruktur und öffentliche Dienstleistungen zu bestimmen. Dabei soll geklärt werden, welches weitere Wachstum die Insel verkraften kann, ohne dass Versorgung und Infrastruktur überfordert werden.

Miranda erinnerte daran, dass Fuerteventura bereits vor rund zwei Jahrzehnten eine nach seinen Worten „viel dramatischere“ Phase touristischen Drucks erlebt habe. Gemeint ist die intensive Entwicklung von Hotels und Apartmentanlagen zu Beginn des Jahrhunderts. Die gegenwärtige Situation sei zwar anders, dennoch müsse sich die kanarische Politik frühzeitig auf mögliche Probleme einstellen.

„Wir wollen zunächst all diese Belastungsgrenzen betrachten und vor allem sehen, wie weit wir gehen wollen“, erklärte Miranda.

Ziel der kanarischen Regierung sei es, die zukünftige Planung so auszurichten, dass auf den Kanarischen Inseln „keinerlei unverhältnismäßiges Wachstum“ mehr möglich werde, das neue Krisen oder Notlagen bei öffentlichen Dienstleistungen und Infrastrukturen verursachen könnte.

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