Junger Mann blendet Verkehrsflugzeuge und Rettungshubschrauber auf Fuerteventura mit Laserpointer

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Die Gemeindepolizei von Puerto del Rosario hat einen jungen Mann angezeigt, der mehrere Piloten mit einem Laserpointer geblendet haben soll. Betroffen waren sowohl Piloten von Verkehrsflugzeugen als auch der Pilot des auf Fuerteventura stationierten Rettungshubschraubers. Der Vorfall ereignete sich am 04.11.2026 gegen 19.00 Uhr. Dem mutmaßlichen Verursacher droht ein Bußgeld wegen Gefährdung der Flugsicherheit zwischen 30.001 und 220.000 Euro.

Kontrollturm des Flughafens Fuerteventura alarmiert Gemeindepolizei

Am 04.11.2026 gegen 19.00 Uhr informierte der Kontrollturm des Flughafens Fuerteventura die Gemeindepolizei von Puerto del Rosario über mehrere gefährliche Blendungen von Piloten.

Nach Angaben der Gemeindepolizei waren mehrere Piloten von Verkehrsflugzeugen betroffen, die vom Flughafen Fuerteventura starteten und während des anschließenden Steigflugs über Puerto del Rosario flogen. Auch der Pilot des auf Fuerteventura stationierten Rettungshubschraubers wurde geblendet.

Die Blendungen wurden durch Lichtstrahlen verursacht, die mit denen von Laserpointern übereinstimmten. Dadurch entstand eine erhebliche Gefahr für die Flugsicherheit.

Verdächtiger am Wellenbrecher von Los Pozos entdeckt

Mithilfe der vom Kontrollturm übermittelten Koordinaten konnten die Beamten das Gebiet eingrenzen, aus dem die Lichtstrahlen vermutlich stammten.

Die Gemeindepolizei durchsuchte daraufhin den Bereich Los Pozos und den dortigen Strand. Schließlich gelang es den Beamten, einen jungen Mann im Bereich des Wellenbrechers ausfindig zu machen, der als mutmaßlicher Verursacher der Blendungen identifiziert wurde.

Nach Feststellung seiner Personalien räumte der junge Mann die Vorfälle ein. Die Beamten stellten bei ihm einen Laserpointer sicher.

Geldstrafe von bis zu 220.000 Euro möglich

Die Gemeindepolizei leitete ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen eines sehr schweren Verstoßes gegen Artikel 35.4 des spanischen Organgesetzes 4/2015 zum Schutz der öffentlichen Sicherheit (Ley Orgánica 4/2015, de Protección de la Seguridad Ciudadana) ein.

Dieser Artikel betrifft das Richten von Lichtstrahlen auf Piloten oder Fahrer von Verkehrsmitteln, wenn diese dadurch geblendet oder abgelenkt werden können oder die Gefahr besteht, dass dadurch Unfälle verursacht werden.

Nach Angaben der Gemeindepolizei kann der festgestellte Verstoß mit einer Geldstrafe zwischen 30.001 und 220.000 Euro geahndet werden. Das Gesetz sieht bei besonders schwerwiegenden Fällen sogar Geldbußen von bis zu 600.000 Euro vor

Die Beamten informierten außerdem die Kommandantur der Guardia Civil in Puerto del Rosario sowie die staatliche Flugsicherheitsbehörde (Agencia Estatal de Seguridad Aérea, AESA) über den Vorfall.

Laserpointer können Flugsicherheit erheblich gefährden

Die Gemeindepolizei warnt ausdrücklich vor dem missbräuchlichen Einsatz von Laserpointern gegen Luftfahrzeuge.

Werden Piloten während des Fluges von einem Laserstrahl getroffen, kann dies zu einer starken Blendung und einem vorübergehenden Verlust der Sehfähigkeit führen.

Besonders gefährlich sind solche Vorfälle während des Starts und des anschließenden Steigflugs, da die Piloten in diesen Flugphasen auf eine uneingeschränkte Sicht und volle Konzentration angewiesen sind.

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