Prozesse wegen Drogenschmuggel auf Fuerteventura: Staatsanwaltschaft fordert bis zu 8 Jahre Haft

Justizpalast-Gericht-Las-Palmas

Die Provinzgerichtskammer von Las Palmas (Audiencia Provincial de Las Palmas) wird sich am 10. und 11. November 2026 mit zwei Fällen von mutmaßlichem Drogenschmuggel nach Fuerteventura befassen. Zwei Männer müssen sich in voneinander unabhängigen Verfahren wegen des Transports von Kokain beziehungsweise Heroin verantworten. Die Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafen von acht beziehungsweise fünf Jahren.

Beide Fälle stehen im Zusammenhang mit Polizeikontrollen in Häfen von Passagieren, die mit der Fähre von bzw. nach Morro Jable fahren wollten. Die mutmaßlichen Straftaten ereigneten sich jedoch zu unterschiedlichen Zeitpunkten.

Zwei Kilogramm Kokain im Auto auf dem Weg nach Fuerteventura

Im ersten Verfahren fordert die Staatsanwaltschaft acht Jahre Haft und eine Geldstrafe von 216.504 Euro für einen Mann, der versucht haben soll, 2.006 Gramm Kokain in einem Geheimfach in seinem Auto von Gran Canaria nach Fuerteventura zu transportieren.

Die Verhandlung ist für den 11. November 2026 um 9.30 Uhr vor der Ersten Kammer der Audiencia Provincial de Las Palmas angesetzt.

Laut Anklageschrift ereignete sich der Vorfall am 26. April 2026 gegen 14.40 Uhr. Beamte der spanischen Nationalpolizei (Policía Nacional) kontrollierten den Angeklagten im Fahrzeugverladebereich der Reederei Fred. Olsen im Hafen Puerto de la Luz in Las Palmas de Gran Canaria.

Der Mann wollte mit seinem Opel Corsa eine Fähre nach Morro Jable nehmen, deren Abfahrt für 15.00 Uhr vorgesehen war.

Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs entdeckten die Polizisten unter dem Beifahrersitz ein verborgenes Fach. Darin befanden sich zwei in Plastik verpackte Blöcke mit insgesamt 2.006 Gramm Kokain. Der Reinheitsgrad der Droge betrug 91,01 Prozent.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft wollte der Angeklagte das Kokain gegen Bezahlung an Dritte weitergeben.

Der Wert der beschlagnahmten Drogen auf dem illegalen Markt wird auf 54.126 Euro geschätzt. Außerdem fanden die Beamten im Fahrzeug eine täuschend echt aussehende Waffenattrappe.

Die Staatsanwaltschaft stuft die Tat als Verbrechen gegen die öffentliche Gesundheit durch den Handel mit Substanzen ein, die schwere Gesundheitsschäden verursachen können.

Neben der achtjährigen Haftstrafe und der Geldstrafe von 216.504 Euro fordert sie die Übernahme der Verfahrenskosten durch den Angeklagten.

Darüber hinaus beantragt sie die Einziehung und Vernichtung des Kokains sowie die Beschlagnahme des zum Transport verwendeten Fahrzeugs und der Waffenattrappe.

301 Gramm Heroin bei Kontrolle im Hafen von Morro Jable entdeckt

Das zweite Verfahren soll am 10. November 2026 um 9.30 Uhr vor der Zweiten Kammer der Audiencia Provincial de Las Palmas verhandelt werden.

Die Staatsanwaltschaft fordert fünf Jahre Haft und eine Geldstrafe von 35.000 Euro für einen Mann, der bei einer Kontrolle der Guardia Civil im Hafen von Morro Jable in der Gemeinde Pájara mit 301 Gramm Heroin aufgegriffen wurde.

Laut Anklageschrift ereignete sich der Vorfall am 9. Juni 2022 gegen 22.00 Uhr während einer Kontrolle von Passagieren und Waren.

Die Beamten entdeckten, dass der Angeklagte unter seiner Hose ein zylinderförmiges, in durchsichtige Plastikfolie eingewickeltes Paket an einem Bein befestigt hatte.

Das Paket enthielt 301 Gramm Heroin mit einem Reinheitsgrad von 27,81 Prozent. Der geschätzte Wert auf dem illegalen Drogenmarkt belief sich auf 16.814,42 Euro.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann die Drogen zum Weiterverkauf transportierte.

Der Angeklagte, der zum Zeitpunkt des Verfahrens über Vorstrafen verfügte, deren Löschung aus dem Strafregister möglich war, befand sich wegen dieser Tat vom 11. bis zum 14. Juni 2022 in Untersuchungshaft.

Die Staatsanwaltschaft sieht auch in diesem Fall den Tatbestand eines Verbrechens gegen die öffentliche Gesundheit in Form des Handels mit gesundheitlich besonders gefährlichen Substanzen erfüllt.

Sie fordert eine fünfjährige Gefängnisstrafe, eine Geldstrafe von 35.000 Euro sowie die Übernahme der Verfahrenskosten.

Für den Fall, dass der Angeklagte die Geldstrafe nicht bezahlt, beantragt die Staatsanwaltschaft eine Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen.

Außerdem fordert sie, dass dem Angeklagten für die Dauer seiner Haftstrafe das passive Wahlrecht, also das Recht, für ein öffentliches Amt zu kandidieren, entzogen wird.

Das beschlagnahmte Heroin soll nach Eintritt der Rechtskraft eines Schuldspruchs endgültig eingezogen werden.

Staatsanwaltschaft sieht keine strafmildernden oder strafverschärfenden Umstände

In keinem der beiden Verfahren erkennt die Staatsanwaltschaft Umstände, die eine Änderung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Angeklagten rechtfertigen würden. Sie macht somit weder strafmildernde noch strafverschärfende Umstände geltend.

Bei den genannten Strafen handelt es sich um die Forderungen der Staatsanwaltschaft. Eine gerichtliche Entscheidung über die Schuld der beiden Angeklagten steht noch aus. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für beide Männer die Unschuldsvermutung.

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