Der Ministerrat Spaniens hat einen Gesetzesentwurf gebilligt, mit dem in Spanien ein zentrales elektronisches Personenstandsregister (Registro Civil electrónico) eingerichtet werden soll. Das Registro Civil erfüllt dieselben Aufgaben wie das Standesamt in Deutschland, d.h. dort werden insbesondere Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle registriert. Ebenso wie in Deutschland, wo die Standesämter auf Verbandsgemeindeebene organisiert sind, waren auch in Spanien die Zivilregister dezentral in den Ayuntamientos (Gemeinden) eingerichtet.
Die Schaffung eines elektronischen zentralen Registers ist Bestandteil des Plans zur Modernisierung der spanischen Verwaltung. Die Bürger sollen von überall aus per Internet direkten Zugang zu ihren Daten haben, ohne dass unnötige Behördenwege notwendig seien.
Allerdings handele es sich laut Spaniens Justizminister Francisco Caamaño nicht nur um eine elektronische Version des traditionellen Registers, sondern es werde die gesamte Konzeption des Zivilregisters von oben bis unten verändert.
Laut Vizepräsidentin der Spanischen Regierung, María Teresa Fernández de la Vega, schaffe der Gesetzesentwurf ein „modernes, schnelles, zugängliches Register, das für die Bürger gedacht ist und das die Richter von Aufgaben entlastet, die keinerlei Zusatznutzen erbracht haben, sodass diese sich wieder mehr um die Rechtssprechung kümmern könnten.“
Das neue Register sei ein Personenregister und nicht wie das alte, seit 1957 betriebene, ein Vorgangsregister. Jeder Bürger bekomme bei seiner Geburt eine eindeutige Bürgernummer (CPC / Código Personal de Ciudadanía) und eine persönliche Datei, in der seine gesamte Personenstandshistorie gespeichert ist. Damit verschwinden dann auch die Familienbücher auf Papier, und jeder Bürger kann seine Daten selbst online abrufen oder in den Büros des Zivilregisters abfragen. Behörden und Beamte haben online Zugriff auf die Daten, sodass es nicht mehr erforderlich sein wird, dass die Bürger irgendwelche Bescheinigungen vorlegen müssen.
Als Vorbereitung auf das digitale Zeitalter des Personenstandsregisters wurden bisher sämtliche Registereintragungen bis zurück ins Jahr 1950 eingescannt. Dazu musste der unvorstellbare Papierberg von 68 Mio. Seiten aus 110.000 Büchern abgearbeitet werden. Die Digitalisierung soll bis Mitte 2010 vollständig abgeschlossen sein.
Das neue Register wird ein Verwaltungsorgan sein, das dem Justizministerium untersteht und von Beamten geführt wird. Die Entscheidungen der Beamten unterliegen der gerichtlichen Kontrolle. Das Register wird also nicht mehr direkt von Richtern geführt.
In jeder Autonomen Region wird es mindestens ein Büro geben, und für jeweils 50.000 Einwohner ein weiteres, damit die Bürger auch „offline“ Zugang zu ihren Daten haben.
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