Spaniens Selbständige haben Anspruch auf Arbeitslosengeld

Das spanische Abgeordnetenhaus (congreso de los diputados) hat Ende Mai 2010 einstimmig einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der Spaniens Selbständigen (autónomos) einen Anspruch auf Arbeitslosengeld im Falle der nicht freiwilligen Aufgabe ihres Geschäfts zubilligt.

Die „autónomos“, die weniger als 43 Monate ihre Pflichtbeiträge an die Sozialversicherung bezahlt haben, haben einen Leistungsanspruch für die Dauer von 6 Monaten. Wer zwischen 43 und 48 Monate lang seine Beiträge bezahlt hat, erhält die Leistung für die Dauer von 8 Monaten. Diejenigen, die länger als 48 Monate selbständig war, hat Anspruch auf den „paro“ für ein Jahr.

Der Minister für Arbeit und Immigration, Celestino Corbache, beglückwünschte die politischen Gruppierungen dafür, dass sie fähig gewesen seien, zusammenzuarbeiten und konkrete Lösungen zu bieten. Die neue Leistung sei eine Anerkennung der unternehmerischen Tätigkeit und ihres Beitrags zur Gesellschaft.

Der Präsident des Nationalen Verbands der Selbständigenvereine, Lorenzo Amor, betätigte das neue Gesetz als einen „großen Schritt“ für die Selbständigen.

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