Strafrechtsreform sorgt für Freilassung von 42 verurteilten Straftätern auf den Kanaren

Am 23.12.2010 ist eine reformierte Fassung des spanischen „código penal“ in Kraft getreten. In dieser Neufassung des spanischen Strafgesetzbuchs ist für diverse Delikte eine kürze Haftstrafe vorgesehen, als in der vorherigen Fassung.

Für manchen Schwerkriminellen ist diese Reform zu einem vorgezogenen Weihnachtsgeschenk geworden.

Vor der Reform wurden „einfache“ Drogenschmuggler zu Haftstrafen zwischen 3 und 9 Jahren verurteilt worden. Nach der Reform beträgt die Höchststrafe für „einfachen“ Drogenschmuggel nur noch 6 Jahre. Alle Verurteilten, die zur Zeit des Inkrafttretens der Reform bereits 6 Jahre gesessen hatten, mussten somit auf freien Fuß gesetzt werden, selbst wenn sie zuvor zu 9 Jahren verurteilt worden waren. Die Strafen für schwere Drogendelikte wurden von 9 bis 13 Jahren auf 6 bis 9 Jahre herabgesetzt. Davon profitieren die sogenannten „mulas“ („Maultiere“), die Drogen in ihrem Körper ins Land geschmuggelt haben.

Allerdings wurde auch für andere Delikte das Strafmaß gesenkt. So wurden z.B. bei manchen Verkehrsstraftaten Haftstrafen durch Geldstrafen ersetzt. Auch die Haftandrohung für Verkäufer von Raubkopien wurde gestrichen, sofern der erzielte Gewinn 400 Euro nicht übersteigt.

In ganz Spanien (ohne Katalonien) kamen 560 Häftlinge früher frei, als ursprünglich erwartet.

Von den 42 Häftlingen, die auf den Kanaren von der Neuregelung profitierten, hatten 10 eine Verkehrsstraftat begangen. Während 41 Insassen die Gefängnismauern hinter sich ließen, zog es einer vor, freiwillig in Haft zu bleiben. Dies soll übrigens kein Einzelfall gewesen sein; auch in anderen Autonomen Regionen bevorzugten Insassen weiterhin die Unterbringung hinter schwedischen Gardinen.

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