Verschärftes Nichtraucherschutzgesetz: „Wirte haften für ihre Gäste“

Ab dem 2. Januar 2011 gilt in Spanien ein verschärftes Nichtrauchergesetz. Bereits 2005 war ein Nichtraucherschutzgesetz eingeführt worden, das Rauchverbote eingeführt hatte, dessen Einhaltung jedoch nicht ausreichend durchgesetzt werden konnte.

Mit dem neuen Gesetz, dass am 02.01.2011 in Kraft tritt, verfügt Spanien nun über eines der schärfsten Anti-Tabakgesetze in der EU.

Das Gesetz soll vor allem Kinder und Jugendliche vor der schädlichen Angewohnheit des Rauchens schützen. Außerdem will es Mitarbeiter im Bereich der Gastronomie und Hotellerie vor den Gefahren des Passivrauchens schützen.

Ab dem 02.01.2011 gilt in Spanien ein generelles Rauchverbot in allen geschlossenen öffentlichen Bereichen. Öffentlich bedeutet in diesem Fall „öffentlich zugänglich“ oder zur „kollektiven Nutzung“, egal ob die Räumlichkeiten privat betrieben werden oder der öffentlichen Hand gehören. Damit ist das Rauchen am (geschlossenen) Arbeitsplatz genauso verboten, wie in Bars, Restaurants, Bahnhofshallen, Flughafengebäuden, Bussen und Bahnen oder Amtsstuben. Rauchen ist also in diesen Bereichen nur noch „im Freien“ gestattet. „Frei“ bzw. „nicht geschlossen“ ist im Sinne dieses Gesetzes ein Bereich, der entweder nicht überdacht ist, oder der, wenn er überdacht ist, an höchstens zwei Seiten mit einer Wand versehen ist.

Neben der allgemein gehaltenen Formulierung des Rauchverbots in allen „geschlossenen Bereichen, die öffentlich oder kollektiv genutzt werden“, konkretisiert das Anti-Tabakgesetz einige Orte, an denen nicht geraucht werden darf. Dazu gehören u.a. Einkaufszentren, Spielhallen und Casinos, Aufzüge und Telefonzellen, Taxis etc.

Ebenso verboten ist das Rauchen auf allen Flügen von oder nach Spanien und von spanischen Fluggesellschaften.

Ein Rauchverbot gilt auch auf Kinderspielplätzen und anderen Bereichen, die für Minderjährige gedacht sind, selbst wenn sie sich im Freien befinden.

Hoteliers dürfen 30% ihrer Zimmer als „Raucherzimmer“ ausweisen, wenn diese räumlich von den anderen Zimmern getrennt sind und über eine separate Belüftung verfügen. Mitarbeiter dürfen sich nicht in diesen Räumen aufhalten, solange ein Gast sich darin befindet.

Die spanische Regierung meint es offenbar sehr ernst mit dem neuen Nichtraucherschutzgesetz. „Das neue Gesetz wird durchgesetzt“, verlautet es aus Regierungskreisen. Immerhin muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen, wer sich nicht an das neue Gesetz hält. Zu den leichten Verstößen, zu denen z.B. das Rauchen an verbotenen Stellen zählt, wird mit einem Bußgeld zwischen 30 und 600 Euro geahndet. Einen „leichten Verstoß“ begeht z.B. auch ein Laden- oder Restaurantbesitzer, der am Eingang nicht über das bestehende Rauchverbot informiert.

Das Anti-Tabakgesetz nimmt Landebesitzer und Restaurantbetreiber allerdings noch weiter in die Pflicht: Wer das Rauchen an verbotenen Orten erlaubt oder gar Raucherzonen an verbotenen Stellen einrichtet, begeht einen „schweren Verstoß“ und muss mit einem Bußgeld zwischen 601 und 10.000 Euro rechnen.

Was darunter zu verstehen ist, dass z.B. ein Restaurantbesitzer das Rauchen „erlaubt“, muss möglicherweise von der Rechtssprechung herausgearbeitet werden. Insbesondere ob ein Gastwirt einen rauchenden Gast am Rauchen hindern und ihn ggfs. unter Anwendung seines Hausrechts hinausbefördern muss, bleibt abzuwarten. Dem Ziel des Gesetzes nach dürfte diese Frage aber zu bejahen sein. Jeder Gastwirt tut also gut daran, das Rauchen in seinem Betrieb zu unterbinden, wenn es nicht heißen soll: „Der Wirt haftet für seine Gäste“!

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