Größte Sammelklage aller Zeiten gegen spanische Banken zur Verhandlung zugelassen

Die 11 Kammer für Handelsrecht in Madrid hat Anfang Februar die größte Sammelklage zur Verhandlung zugelassen, die in Spanien jemals gegen Banken geführt wurde.

Eingereicht wurde die Klage vom „Verein der Kunden von Banken, Sparkassen und Versicherungen“ (ADICAE) gegen 45 spanische Kreditinstitute wegen einer mutmaßlich missbräuchlichen Klausel in den Vertragsbedingungen von Hypothekendarlehen. Es geht um die sogenannte „cláusula suelo“, die bei Darlehen mit variablem Zinssatz einen Mindestzins von 3,5% oder sogar 5% festlegt.

Diese laut ADICAE missbräuchliche Klausel betrifft in Spanien rund 3,8 Mio. Kunden, davon rund 200.000 auf den Kanaren, die nicht in vollem Umfang von dem derzeit niedrigen Zinsniveau profitieren können.

Die Klage, die Ende November 2010 eingereicht wurde, umfasste zu Beginn 545 Einzelfälle, 12 davon von den Kanaren. Nach Einreichung der Klage haben sich 2.900 weitere Kläger angeschlossen, davon mindestens 70 von den Kanaren. Nachdem nun bekannt geworden ist, dass die Klage zur Verhandlung zugelassen wurde, und das Gericht das Verfahren für 2 Monate ausgesetzt hat, können sich bis zum 10.03. weitere betroffene Verbraucher anschließen. Hunderte sollen bereits Informationen bei ADICAE angefordert haben.

Aufgrund der „Bodenklausel“ zahlen die betroffenen Familien zwischen 1.000 und 2.000 Euro mehr, als sie aufgrund der Berechnungsformel für den variablen Zinssatz bezahlen müssten. Oberhalb des „Zinsbodens“ werden die Zinsen z.B. nach der Formel EURIBOR + 1% berechnet. Diese Praxis beschert den spanischen Kreditinstituten einen Gewinn von 3,5 bis 7 Mrd. Euro pro Jahr.

Die Richterin soll die Klage auch an die Staatsanwaltschaft weitergereicht haben, damit diese sich dazu äußert. Außerdem eröffnete sie ein separates Verfahren, um zu klären, ob dem Antrag auf eine einstweilige Anordnung zur Aussetzung der Zahlungen der Mehrbeträge durch die „Bodenklausel“ stattzugeben ist.

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