Spanische Regierung dreht 2.514 Gemeinden den Geldhahn zu

 

Gemäß dem „Gesetz zur nachhaltigen Wirtschaft“ (Ley de Economia Sostenible), sind die Spaniens Bürgermeister verpflichtet, ihre Rechnungslegung einer Buchprüfung zu unterziehen und die testierten Bücher beim Wirtschaftsministerium einzureichen. Das Gesetzt sieht vor, dass Gemeinden, die dieser Verpflichtung bis zum 31.03. nicht nachgekommen sind, ab Oktober keine Steuergelder aus der Staatskasse mehr erhalten, bis das Versäumnis nachgebessert ist.

Bis Anfang Juli 2011 hatten sich 5.126 von 8.114 spanischen Bürgermeistern nicht um die gesetzliche Vorschrift geschert, weshalb die Zentralregierung eine Fristverlängerung bis Ende Juli eingeräumt hatte. Die säumigen Gemeinden hatten gleichzeitig einen Brief der „Generaldirektion für die Koordination der Finanzen mit den Autonomen Regionen und Gemeinden“ erhalten, in dem sie an das Ultimatum erinnert wurden. Dennoch fehlten bis Ende August immer noch die Prüfberichte von 2.514 Gemeinden, die ab Oktober keinen Anteil an den Steuereinnahmen des Staates mehr erhalten.

Die Transferzahlungen aus dem Staatshaushalt decken rund 25% des Budgets der Gemeinden.

Welche Gemeinden betroffen sind, hat die Regierung indes nicht mitgeteilt. Ob also Gemeinden auf den Kanaren oder auch auf Fuerteventura betroffen sind, wird sich erst im Oktober herausstellen.

Man darf aber davon ausgehen, dass tendenziell eher die kleineren Gemeinden betroffen sein dürften. Die Maßnahme trifft die Gemeinden im denkbar ungünstigsten Moment, da die Gemeindekassen ohnehin schon von chronischer Leere betroffen sind. Ohne die Zahlungen aus der Staatskasse dürften manche Gemeinden zahlungsunfähig werden. Sicher wurde auch mancher Bürgermeister, der erst bei den Wahlen am 22. Mai ins Amt gewählt wurde, auf dem falschen Fuß erwischt worden sein und muss nun möglicherweise für Versäumnisse seines Vorgängers geradestehen.

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