Geldwäsche mit staatlichem Segen

Spanien steht kurz vor der Pleite. Mit allen Mitteln versucht daher die Regierung, die von Brüssel geforderte Reduzierung des Staatsdefizits zu erreichen. Um an die vielen Milliarden Schwarzgeld heranzukommen, die in Spanien kursieren bzw. auf ausländischen Konten geparkt sind, hat sich die Regierung eine Art Amnestie für Steuersünder einfallen lassen. Wer sein Schwarzgeld offenlegt, geht –in Bezug auf die Steuerhinterziehung- straffrei aus und muss lediglich 8% (bei Firmen) bzw. 10% (bei Privatleuten) des hinterzogenen Betrags an den Fiskus abführen. Als weiteren Anreiz zur Offenlegung von versteckten Vermögen hat sich die Regierung verpflichtet, keine Fragen bezüglich der Herkunft der Schwarzgelder zu stellen, und garantiert den reuigen Steuersündern absolute Diskretion.

Auch in Spanien ist die Hilfe zur Geldwäsche, also zum Einbringen von Schwarzgeld in den legalen Geldkreislauf, eine Straftat, die mit bis zu 6 Jahren Gefängnis bedroht ist. Besonders schwerwiegend ist der Tatbestand der Geldwäsche, wenn die Gelder aus Drogenhandel, Korruption oder aus Straftaten gegen städtebauliche Gesetze stammen. Doch auch die Wäsche von hinterzogenen Steuern ist eine Straftat, selbst wenn das Geld aus einer ursprünglich nicht strafbaren Handlung stammt.

Kritiker der von der Regierung beschlossenen Amnestie sehen darin nun einen Einladung, nicht nur hinterzogene Steuern weiß zu waschen, sondern auch Gelder, die aus kriminellen Aktivitäten stammen. Wer in den Genuss der Steueramnestie kommen will, muss nur die Gelder deklarieren und –sofern möglich- die Gelder nach Spanien holen. Nach der Herkunft wird nicht gefragt. Damit wäre die Steueramnestie die perfekte Geldwaschmaschine für Drogendealer, Menschenhändler, korrupte Politiker und sonstige kriminelle Elemente.

Nun könnte man meinen, dass Kriminelle, denen man eine Steueramnestie anbietet, kaum ein Interesse daran haben, diese auch zu nutzen, zumal ihnen die Straffreiheit nur für die Steuerstraftaten, nicht aber für ihre anderen kriminellen Machenschaften zugesichert wurde. Da jedoch  Nachforschungen seitens der Steuerbehörden nur auf Grundlage der offengelegten Beträge und ohne jeglichen Hinweis auf deren Herkunft kaum Aussicht auf Erfolg haben dürften, zumal Gelder aus kriminellen Handlungen meist in undurchsichtigen Geflechten von Scheinfirmen und Strohmännern verschleiert sind, ist es gut denkbar, dass so manche schwerkriminelle Bande das kostengünstige und risikoarme Angebot der spanischen Regierung zur Geldwäsche annehmen könnte.

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