Im Rahmen des Programms „Nahrungsmittel für Bedürftige“ werden dank eines mit dem Rat ausgehandelten und vom Parlament am Mittwoch verabschiedeten Plans auch weiterhin Lebensmittel an die ärmsten Bürger verteilt. 18 Millionen EU-Bürger in 20 Mitgliedstaaten der Union sind auf dieses Programm angewiesen, das bis Ende 2013 mit einem jährlichen Budget von 500 Millionen Euro ausgestattet wurde. Auf Fuerteventura erhalten zurzeit ca. 3.000 Familien Lebensmittel aus diesem Programm.
„Die derzeitige Wirtschaftskrise und die schlechten Wetterbedingungen haben dramatische Auswirkungen auf arme Bürger. Beinahe 18 Millionen Obdachlosen, Arbeitslosen, behinderten und älteren Menschen sowie alleinerziehenden Eltern kommt dieses Programm heute zugute“, erklärte der Chefunterhändler des EP-Teams und Berichterstatter Czesław Adam Siekierski (EVP, PL). „Es ist gut, dass die EU sie nicht vergisst. Am Wichtigsten ist jedoch künftig sicherzustellen, dass das Programm auch nach 2014 arme und bedürftige Menschen mit Nahrungsmitteln versorgt“, so Siekierski.
„Ausreichende Mittel für das Programm bis Ende 2013 sicherzustellen ist eine wichtige Errungenschaft“, meinte Paolo de Castro (S&D, IT), Vorsitzender des Landwirtschaftsausschusses, „aber noch nicht das Ende vom Lied.“ Wir werden weiterhin politischen Druck ausüben, um zu gewährleisten, dass die EU auch nach 2013 Solidarität gegenüber den Ärmsten unserer Gesellschaft zeigt“, hob de Castro hervor.
Die neuen Regeln treten rückwirkend zum 1. Januar 2012 in Kraft und gewährleisten eine Weiterführung des Programms mit jährlich bis zu 500 Mio. Euro bis Ende 2013.
Das Schema zur kostenlosen Verteilung von Lebensmitteln ist 1987 im Rahmen der Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) eingeführt worden und kommt derzeit 18 Millionen EU-Bürgern in 20 Mitgliedstaaten zugute. Ursprünglich stammten die Nahrungsmittel aus den Agrarüberschüssen. Ihre sukzessive Abnahme erforderte jedoch immer umgangreichere Zukäufe von Lebensmitteln für die in der derzeitigen Krise schnell anwachsende Zahl von Bürgern in Not.
Nach einer Klage Deutschlands urteilte der Europäische Gerichtshof am 11. April 2011, dass ausschließlich Lebensmittel aus den EU-Lagerbeständen und -überschüssen zur Verteilung herangezogen werden dürfen. Das Förderprogramm von 500 Millionen Euro im Jahr 2011 hätte demnach im Jahr 2012 auf 113 Millionen Euro gesenkt werden müssen.
Um eine abrupte Unterbrechung der Versorgung mit Lebensmitteln in Krisenzeiten zu vermeiden, in denen die Anzahl bedürftiger Bürger zunimmt, hat das Parlament im Juli in einer Entschließung an den Rat appelliert, nach einer Übergangslösung zu suchen.
Die vorgeschlagene Novellierung der Verordnung, um Zukäufe legal zu ermöglichen, wurde erst im November 2011 vom EU-Ministerrat angenommen, nachdem Deutschland der Weiterführung und -finanzierung des Programms bis Ende 2013 zugestimmt hatte.
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