Brüssel empfiehlt Spanien Abkehr von Steuervorteilen für Wohnungskauf

„Steuervorteile dürfen nicht zur Schuldenaufnahme verleiten und den Kauf einer Wohnung gegenüber der Anmietung interessanter machen“, so die Empfehlung der EU-Kommission an die Spanische Regierung im Rahmen des „Fahrplans“ zur Erreichung des Defizitziels und Bedingung für eine Verlängerung der Fristen für die Erreichung der Ziele.

Brüssel kritisiert, dass die Steuern in Spanien im Verhältnis zum Brutto-Inlandsprodukt zu den niedrigsten in der Europäischen Union gehörten, und dass darüber hinaus die Struktur des spanischen Steuersystems nicht auf Wachstum ausgerichtet sei, da z.B. die Einnahmen aus indirekten Steuern die zweitniedrigsten in der EU seien. Spanien hätte Spielraum für die Effizienzsteigerung des Steuersystems.

Folglich fordert Brüssel eine Anhebung der Mehrwertsteuern und eine Reduzierung von Steuervorteilen beim Wohnungskauf. Spanien habe die höchste Eigentümerquote bei Wohnungen, was unter anderem auch durch Steuervorteile beim Kauf gegenüber der Miete begünstigt wurde. Zwar seien diese Vorteile 1998 schon einmal reduziert worden, aber nach wie vor sei der Kauf gegenüber der Miete steuerlich im Vorteil, was zu einer höheren Verschuldung der Haushalte und zum Aufblähen der Immobilienblase in Spanien geführt hatte. Brüssel fordert daher auch eine Abschaffung der vergünstigten Mehrwertsteuersätze beim Wohnungskauf, die folglich bald wieder verschwinden könnten.

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