Goldener Handschlag: Spanische Banken zahlen großzügige Entschädigungen an entlassene Mitarbeiter

Die Reformen der spanischen Regierung zur Flexibilisierung wurden von den Gewerkschaften und Arbeitnehmern heftig kritisiert, weil sie u.a. die von den Firmen an entlassene Arbeitnehmer zu zahlenden Entschädigungen deutlich reduziert haben.

Nach der Reform haben begründet gekündigte Arbeitnehmer Anspruch auf Entschädigung von 20 Tagen pro Jahr der Beschäftigung, mit einem Maximum von 12 Monatsgehältern. Vor der Reform waren die zu zahlenden Abfindungen mehr als doppelt so hoch. In fast allen Branchen machen die Arbeitgeber auch reichlich Gebrauch von den neuen Möglichkeiten, nur die Banken scheinen Hemmungen zu haben, sich für kleines Geld von ihrem Personal zu trennen.

Nach diversen Skandalen um geprellte Anteilseigner, die nach den Fusionen ihr gesamtes Kapital verloren haben, Hunderttausenden von Familien, die nach der Zwangsvollstreckung auf der Straße sitzen und milliardenschweren Rettungspaketen kann sich die Branche keinen weiteren Skandal wie z.B. massive Streiks und Mitarbeiterproteste leisten. Die letzten Streiks im spanischen Bankensektor gab es im Jahr 1990.

Traditionell waren die spanischen Banken ihren Mitarbeitern gegenüber immer sehr großzügig bei den Abfindungen für Kündigungen. Um die rund 30.000 Mitarbeiter, die von rund 6.600 Filialschließungen betroffen sind, ruhig zu stellen, haben die Bank, darunter auch angeschlagenen Bankia, Sabadell, NovaCaixaGalicia und Banco de Valencia mit den Arbeitnehmervertretern Konditionen angeboten, die bei weitem über dem Durchschnitt aller Branchen liegen.

So zahlt NovaGalicia ihren Mitarbeitern bis zum 63. Lebensjahr rund 80% ihres Gehaltes weiter, oder bietet zwischen 30 und 35 Tagen pro Beschäftigungsjahr und eine Pauschale von bis zu 30.000€ und weitere Zusatzzahlungen in Abhängigkeit der Betriebszugehörigkeit. Dadurch erreichen die Abfindungszahlungen bis zum Dreifachen des gesetzlich möglichen Minimums.

Die Höhe der Abfindungen überrascht angesichts der strengen Kontrollen, die die EU-Kommission den Banken auferlegt hat, die Staatshilfen erhalten haben. Zwar schreibt die EU keine konkreten Bedingungen für Abfindungen vor, macht den Banken aber genaue Vorgaben für die in ihren Geschäftsplänen zu erreichenden Einsparungen. Wenn die Banken sich nun also bei den Abfindungen großzügig zeigen, müssen sie an anderer Stelle mehr sparen, um die Vorgaben zu erreichen.

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