Härteres Durchgreifen gegen „TÜV“-Sünder

Das Durchschnittsalter der Fahrzeuge auf Spaniens Straßen ist, mit Ausnahme von Griechenland, das höchste in der EU. Von den 31 Mio. Fahrzeugen, die auf Spaniens Straßen verkehren, sind 50% älter als 9,5 Jahre.

Gerade ältere Autos, die noch nicht über moderne Sicherheitsfeatures verfügen, können ein erhebliches Risiko für die Verkehrssicherheit darstellen, vor allem dann, wenn die Eigentümer es mit der Wartung und der Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungsfristen nicht so genau nehmen.

Was in Deutschland umgangssprachlich „TÜV“ heißt, ist in Spanien die „ITV“ (inspección técnica de vehículos). PKW müssen in Spanien im Alter von 4 Jahren erstmals zur ITV, danach alle 2 Jahre und ab einem Alter von 10 Jahren einmal jährlich. Motorräder müssen erstmals nach vier, und dann jeweils nach zwei Jahren geprüft werden. Bei gewerblichen Fahrzeugen sind die Fristen entsprechend kürzer.

Die Ergebnisse der ITV-Untersuchung werden von der ITV-Station an die Verkehrsdirektion (DGT dirección general de tráfico oder kurz „tráfico“) weitergegeben und im Zentralen Fahrzeugregister vermerkt. Anhand dieser Daten kann die Verkehrsdirektion jederzeit feststellen, welche Fahrzeuge sich nicht der vorgeschriebenen Untersuchung unterzogen haben bzw. ob sie bei der Untersuchung durchgefallen sind.

In einer groß angelegten Kontrolle Anfang April 2013 wurden mithilfe von Nummerschildscannern und einem automatischen Datenbankabgleich 40.000 zufällig ausgewählte Fahrzeuge kontrolliert. Dabei wurden 2.462 (6,2%) Fahrzeuge ermittelt, deren ITV entweder abgelaufen war oder die bei der Prüfung durchgefallen waren.
Die Fahrzeughalter erhalten nun einen Brief, in dem sie aufgefordert wurden, ihr Fahrzeug in den nächsten Tagen bei der ITV vorzuführen. Der Brief enthält auch die Belehrung, dass ihnen eine Anzeige mit einem Bußgeld von 200€ für einen schweren Verstoß droht, falls sie dieser Aufforderung nicht nachkommen sollten.

Denjenigen Fahrzeughaltern, deren Fahrzeug bei einer Untersuchung durchgefallen ist, und die die Mängel nicht innerhalb von 2 Monaten beseitigt und das Fahrzeug erneut vorgeführt haben, droht sogar ein Bußgeld von 500€ für einen sehr schweren Verstoß und die Stilllegung des Fahrzeugs von Amts wegen.

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